Ärztinnen und Ärzte müssen sich bei der Behandlung
von Patienten nach den medizinischen Erkenntnissen richten. Wenn der
Arzt bei der Behandlung einen Fehler gemacht hat, haftet er nach den
Grundsätzen des Zivilrechts für diesen Fehler. Zu den Behandlungsfehlern
können auch Fehler bei der Aufklärung zählen. Eventuelle
Haftpflichtansprüche müssen vor dem Zivilgericht geltend gemacht
werden.
Die Ärztekammer Bremen bietet ein Begutachtungs- und Schlichtungsverfahren
vor dem Einreichen einer Klageschrift an, das betroffene Patienten kostenlos
in Anspruch nehmen können. In diesem Verfahren wird die Tätigkeit
des behandelnden Arztes durch einen unabhängigen Gutachter und
juristisch überprüft.
Die Ärztekammer Bremer betreibt die Gutachter- und Schlichtungsstelle
gemeinsam mit den anderen norddeutschen Ärztekammern. Der Sitz
der gemeinsamen Schlichtungsstelle ist Hannover:
Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammern
Hans-Böckler-Allee 3
30173 Hannover
Tel. 0511/380-2416 oder -2420
E-Mail:
Internet: www.schlichtungsstelle.de
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| Antrag auf Einreichung eines Schlichtungsverfahrens |
Ihr Kontakt für weitere Informationen: Andreas Laesch
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