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Arzthaftung/Schlichtungsstelle

Ärztinnen und Ärzte müssen sich bei der Behandlung von Patienten nach den medizinischen Erkenntnissen richten. Wenn der Arzt bei der Behandlung einen Fehler gemacht hat, haftet er nach den Grundsätzen des Zivilrechts für diesen Fehler. Zu den Behandlungsfehlern können auch Fehler bei der Aufklärung zählen. Eventuelle Haftpflichtansprüche müssen vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden.

Die Ärztekammer Bremen bietet ein Begutachtungs- und Schlichtungsverfahren vor dem Einreichen einer Klageschrift an, das betroffene Patienten kostenlos in Anspruch nehmen können. In diesem Verfahren wird die Tätigkeit des behandelnden Arztes durch einen unabhängigen Gutachter und juristisch überprüft.

Die Ärztekammer Bremer betreibt die Gutachter- und Schlichtungsstelle gemeinsam mit den anderen norddeutschen Ärztekammern. Der Sitz der gemeinsamen Schlichtungsstelle ist Hannover:

Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammern
Hans-Böckler-Allee 3
30173 Hannover
Tel. 0511/380-2416 oder -2420
E-Mail:
Internet: www.schlichtungsstelle.de

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   Antrag auf Einreichung eines Schlichtungsverfahrens Download Adobe Acropbat PFD-Datei PDF (23 KB)


Ihr Kontakt für weitere Informationen:
Andreas Laesch
    E-Mail-Adresse E-Mail: Telefonnummer Telefon: 0421/3404-240