Bei Beschwerden über die Behandlung in einem Krankenhaus oder
bei einem niedergelassenen Arzt, können sich Patienten an die Ärztekammer
wenden.
Dabei kann es um folgende Beschwerden gehen:
- eine aus der Sicht des Patienten nicht korrekte ärztliche Privatabrechung
- eine allgemeine Beschwerde über den Umgang des Arztes oder seiner Mitarbeiterin mit Patienten
- einen Behandlungsfehler des Arztes, aus dem ein Schaden entstanden ist
Beschwerden müssen schriftlich bei der Ärztekammer Bremen
eingereicht werden, sobald diese vorliegt, wird der betroffene Arzt
zur Stellungnahmeaufgefordert. Danach berät der Beschwerdeausschuss
der Ärztekammer Bremen über den Vorgang und setzt sich mit
dem Patienten in Verbindung.
Ihr Kontakt für weitere Informationen:
Andreas Laesch
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