Der Patient nimmt die Hilfe eines Arztes seines Vertrauens in Anspruch,
um gesund zu werden. Das Verhältnis zwischen Patient und Arzt besteht
nicht nur in dem Vertrauen und der Hoffnung des Patienten, daß
ihm der Arzt helfen kann, sondern auch aus Rechten, die der Patient
gegenüber dem Arzt hat.
Diese Patientenrechte sind in Gesetzen festgeschrieben oder durch die
Rechtsprechung entwickelt worden. Da es bei den Patientenrechten um
sehr unterschiedliche Fragen gehen kann - etwa um das Aufklärungs-
und Informationsrecht des Patienten, das Einsichtsrecht in die Patientendokumentation
des Arztes, um haftungsrechtliche Fragen – sind die Patientenrechte
in unterschiedlichen Gesetzen normiert und damit für den Laien
nur schwierig zu überblicken.
Deshalb haben sich zwei Bundesministerien, die Bundesärztekammer
und andere Organisationen zusammen getan und die zur Zeit in Deutschland
bestehenden Patientenrechte in einer leicht verständlichen Broschüre
zusammengetragen. Sie können sich diesen Text als pdf-Datei herunterladen:
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| Patientenrecht in Deutschland |
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Die Ärztekammer Bremen hat darüber hinaus gemeinsam mit
dem Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität
Bremen und anderen Bremer Organisationen des Gesundheitswesens zwei
weitere Texte zu Patientenrechten entwickelt. Ein Text bezieht sich
auf die Einsichtsrechte des Patienten in die Dokumentation des Arztes:
| Einsicht und Information |
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Der zweite Text behandelt die Frage der Erbringung und Abrechnung
von individuell ge-wünschten ärztlichen Leistungen (IGEL),
die nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung
sind:
| Privatärztliche Leistungen bei gesetzlich Krankenversicherten |
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