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Patientenverfügung

Viele Patienten möchten bei schweren Erkrankungen auf lebensverlängernde medizinische Maßnahmen verzichten. Dabei kommt es auf den Willen des Patienten an. Solange man als Patient in der Lage ist, selbst für sich entscheiden zu können, gilt für die behandelnden Ärzte der Patientenwille. Sobald der Patient aber nicht mehr in Lage ist, für sich selbst zu entscheiden, etwa weil er im Koma liegt, kommt es auf den mutmaßlichen Willen des Patienten an. Um diesen mutmaßlichen Willen des Patienten feststellen zu können, hilft eine Patientenverfügung, in der neben der Erklärung, daß man bei schwerem Leiden nicht mit künstlichen Mitteln am Leben erhalten werden möchte, auch eine Person des Vertrauens benannt wird, die bevollmächtigt wird für den nicht mehr handlungsfähigen Patienten zu entscheiden.

Eine Vielzahl von Organisationen wie Kirchen,die Unabhängige Patientenberatung Bremen und verschiedene Ärztekammern haben inzwischen Vorlagen für Patientenverfügungen (oftmals auch Patiententestament genannt) entwickelt.

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    Broschüre "Patientenverfügung" des
    Bundesministeriums der Justiz
Download Adobe Acropbat PFD-Datei PDF (623 KB)
    Hinweise zur Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht Download Adobe Acropbat PFD-Datei PDF (32 KB)

 

Ihr Kontakt für weitere Informationen: Dagmar Penschinski
    E-Mail-Adresse E-Mail: Telefonnummer Telefon: 0421/3404-200