Viele Patienten möchten bei schweren Erkrankungen auf lebensverlängernde
medizinische Maßnahmen verzichten. Dabei kommt es auf den Willen
des Patienten an. Solange man als Patient in der Lage ist, selbst für
sich entscheiden zu können, gilt für die behandelnden Ärzte
der Patientenwille. Sobald der Patient aber nicht mehr in Lage ist,
für sich selbst zu entscheiden, etwa weil er im Koma liegt, kommt
es auf den mutmaßlichen Willen des Patienten an. Um diesen mutmaßlichen
Willen des Patienten feststellen zu können, hilft eine Patientenverfügung,
in der neben der Erklärung, daß man bei schwerem Leiden nicht
mit künstlichen Mitteln am Leben erhalten werden möchte, auch
eine Person des Vertrauens benannt wird, die bevollmächtigt wird
für den nicht mehr handlungsfähigen Patienten zu entscheiden.
Eine Vielzahl von Organisationen wie Kirchen,die Unabhängige Patientenberatung Bremen und verschiedene Ärztekammern haben inzwischen Vorlagen für Patientenverfügungen (oftmals auch Patiententestament genannt) entwickelt.
| Der
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| Broschüre "Patientenverfügung" des Bundesministeriums der Justiz |
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| Hinweise zur Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht |
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