Patienten, die nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung
sind, schließen vor der Behandlung mit dem Arzt einen Leistungsvertrag
ab. Das ist auch mündlich möglich. Der Arzt berechnet den
Patienten seine Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ), einer amtlichen Gebührenordnung. Einzusehen unter:
Arztrecht :: Landesrecht
Ihr Kontakt für weitere Informationen: Andreas
Laesch
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