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Privatabrechnung

Patienten, die nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, schließen vor der Behandlung mit dem Arzt einen Leistungsvertrag ab. Das ist auch mündlich möglich. Der Arzt berechnet den Patienten seine Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), einer amtlichen Gebührenordnung. Einzusehen unter: Arztrecht :: Landesrecht


Ihr Kontakt für weitere Informationen: Andreas Laesch
    E-Mail-Adresse E-Mail: Telefonnummer Telefon: 0421/3404-240