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Das Versorgungswerk der Ärztekammer Bremen

Durch die Rentenreformgesetze 1957 wurde den Angehörigen der Freien Berufe und somit auch den Ärzten/innen die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung verwehrt. Deshalb wurden berufsständische Versorgungswerke geschaffen, um Berufsunfähigkeit und Alter finanziell abzusichern und Hinterbliebenenversorgung sicherzustellen. Das 1967 gegründete Versorgungswerk der Ärztekammer Bremen arbeitet nach dem sogenannten offenen Kapitaldeckungsverfahren. Alle Ärztinnen und Ärzte, die im Land Bremen eine berufliche Tätigkeit aufnehmen, werden Pflichtmitglied in unserem Versorgungswerk. Die Satzung sieht nur wenige Ausnahmen vor.

Das Versorgungswerk ist eine Einrichtung der Ärztekammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, das als Sondervermögen getrennt verwaltet wird. Der Präsident der Ärztekammer vertritt das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich. Es hat die Aufgabe, für die Angehörigen der Ärztekammer und ihre Familienmitglieder Versorgungsleistungen nach Maßgabe der Satzung zu gewähren. Die Körperschaftsaufsicht des Versorgungswerks obliegt dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales. Die Versicherungsaufsicht wird vom Senator für Finanzen ausgeübt.

Zuständige Verwaltungsorgane sind die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen sowie der Aufsichtsausschuss und der Verwaltungsausschuss des Versorgungswerks.

Für das Versorgungswerk sind acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hauptamtlich tätig und stehen Ihnen zur Beratung und Erledigung Ihrer Versorgungsangelegenheiten zur Verfügung.

Sämtliche Angaben dieser Homepage sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich bestätigt.