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Qualitätssicherung nach der Röntgenverordnung

Die gesetzliche Röntgenverordnung schreibt vor, dass Röntgengeräte nur von fachlich ausgebildetem Personal bedient werden dürfen. Dies gilt ebenso für die medizinische Anwendung ionisierender Strahlen. Nach Antragstellung und Prüfung erteilt die Ärztekammer Bremen auf Antrag die entsprechende Fachkunde nach der Röntgen- bzw. Strahlenverordnung.

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    Fachkunde nach RöV
    (Absolvierung Unterweisungskurs vor dem 01.03.2006)
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    Fachkunde nach RöV
    (Absolvierung Unterweisungskurs nach dem 01.03.2006)
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    Fachkunde nach StrlSchV Download Adobe Acropbat PFD-Datei PDF (58 KB)

Die technische Qualitätssicherung der Röntgengeräte und die bei der ionisierenden Strahlen verwendeten Geräte werden durch die gemeinsame Ärztliche Stelle nach der Röntgenverordnung zusammen mit der Ärztekammer Niedersachsen geprüft.



Ihr Kontakt für weitere Informationen: Heide Bohlen, Brigitte Bruns-Matthießen
    E-Mail-Adresse E-Mail: Telefonnummer Telefon: 0421/3404-220