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Weiterbildungsbefugnis

Die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten wird nur anerkannt, wenn sie unter der Anleitung von zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzten in den Praxen, Krankenhäusern und öffentlichen Gesundheitsinstitutionen wie beispielsweise dem Gesundheitsamt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt.

Wenn Sie in einem Krankenhaus oder in einer Praxis eine Ärztin oder einen Arzt weiterbilden möchten, benötigen Sie dafür eine Befugnis der Ärztekammer.
Einzelheiten über die Voraussetzungen, unter denen die Befugnis erteilt wird, ergeben sich aus der „Richtlinie über die Befugnis zur Weiterbildung“.

Wenn Sie eine Weiterbildungsstelle mit einer befugten Ärztin oder einem befugten Arzt suchen, können Sie in der Gesamtliste der zur Weiterbildung Befugten im Lande Bremen in der Regel mehrere verschiedene Ärztinnen und Ärzte finden. Die Liste ist sortiert nach Gebieten, Schwerpunkten und Zusatzbezeichnungen.

Bitte achten Sie darauf, daß nicht alle Befugten für die gesamte Weiterbildungdauer befugt sind. Sie müssen also unter Umständen während Ihrer Weiterbildungszeit noch einmal wechseln.


Ihr Kontakt für weitere Informationen:
Brigitte Bruns-Matthießen, Heide Bohlen und Susanne Freitag
    E-Mail-Adresse E-Mail: wb@aekhb.de Telefonnummer Telefon: 0421/3404-220/222