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Informationen zur Antragstellung

Wenn Sie sich:

  • zur Prüfung anmelden,
  • eine Weiterbildungsbefugnis oder
  • die Zulassung als Weiterbildungsstätte beantragen möchten,

sollten Sie sich zunächst an den Sitzungsterminen des Ausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ orientieren. Dieses Gremium tagt 9 mal im Jahr und hat im Wesentlichen zwei Aufgaben:

  1. Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung bei Anträgen auf Anerkennung von Facharzt- bzw. Gebiets-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen.
  2. Abgabe einer Empfehlung an den Vorstand bei Anträgen auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis oder Zulassung als Weiterbildungsstätte.

Die Sitzungstermine werden immer am Ende eines Jahres für das kommende Jahr festgelegt.

Für 2010 sind folgende Termine vorgesehen:

Ausschuss-Sitzung

Garantiefrist

19.01.10

05.01.10

02.03.10

16.02.10

13.04.10

30.03.10

18.05.10

04.05.10

22.06.10

08.06.10

17.08.10

03.08.10

21.09.10

07.09.10

02.11.10

19.10.10

07.12.10

23.11.10

25.01.11

11.01.11

Eine Entscheidung vom Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ können wir nur dann zusichern, wenn der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen 2 Wochen vor der nächsten Ausschußsitzung vollständig vorliegt. Bei später eingegangenen oder unvollständigen Anträgen können wir die Beratung zum folgenden Sitzungstermin nicht mehr garantieren.

Ihr Kontakt für weitere Informationen:
Brigitte Bruns-Matthießen, Heide Bohlen und Susanne Freitag

    E-Mail-Adresse E-Mail: wb@aekhb.de Telefonnummer Telefon: 0421/3404-220/222