Die Ärztekammer hat in den letzten Jahren auf Beschluß der Delegiertenversammlung mehrere Qualifikationsnachweise eingeführt. Diese Qualifikationsnachweise werden von der Kammer erteilt, wenn die Voraussetzungen nach den jeweils einzelnen Regelungen nachgewiesen werden. Dazu bedarf es eines Antrages an die Ärztekammer.
Der Qualifikationsnachweis der Kammer darf beispielsweise auf dem Briefbogen, der Visitenkarte oder dem Praxisschild geführt werden.
Die Ärztekammer hat folgende Qualifikationsnachweise eingeführt:
| Der Adobe® Acrobat® Reader ist ein Software-Paket, mit dem Sie Dateien im PDF-Format ansehen oder ausdrucken können. |
| Qualifikationsnachweis Ernährungsmedizin | |
| Qualifikationsnachweis Transfusionsbeauftragte/r und Transfusionsverantwortliche/r Ärztin/Arzt |
|
| Qualifikationsnachweis Leitender Notarzt |
|
| Qualifikationsnachweis Ärztlicher Leiter Rettungsdienst |
|
| Qualifikationsnachweis Verkehrsmedizinische Begutachtung |
Zur Beantragung eines Qualifikationsnachweises benutzen Sie bitte den Antrag auf Erteilung des Qualifikationsnachweises. Sie können den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen persönlich oder auf dem Postweg bei der Kammer einreichen.
| Antrag auf Erteilung des Qualifikationsnachweises |
Brigitte Bruns-Matthießen, Heide Bohlen und Susanne Freitag
| |
