Seit dem 1. April 2005 ist die neue Weiterbildungsordnung (WBO) mit der letzten Änderung vom 10. März 2009 in Kraft.
Wer sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen WBO bereits in Weiterbildung für eine Gebietsbezeichnung befunden hat, kann diese noch bis zum 31. Dezember 2011 nach der damals gültigen WBO von 1996 abschließen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antrag der Ärztekammer am genannten Stichtag vorliegt und die Weiterbildungszeit zu diesem Zeitpunkt erfüllt ist. Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall der Paragraphenteil der WBO 2005 Anwendung findet.
Die Übergangsfristen für den Erwerb von Schwerpunktbezeichnungen, Fakultativen Weiterbildungen, Fachkunden und Zusatzbezeichnungen gemäß WBO 1996 sind bereits abgelaufen. Für einzelne Bezeichnungen gibt es allerdings spezielle Übergangsfristen, die Sie als zusätzlichen Hinweis bei der jeweiligen Bezeichnung finden.
Aufgrund des derzeit noch existierenden Wahlrechts finden Sie auf unserer homepage sowohl die WBO 1996 als auch die WBO 2005 mit den dazugehörigen Richtlinien.
Heide Bohlen, Susanne Freitag und Daniela Poggensee
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