Nach dem Abschluss des Medizinstudiums können Ärztinnen und Ärzte eine Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt (z. B. Anästhesist, Chirurg, Frauenarzt, Kinder- und Jugendarzt) anstreben. Dazu ist eine mehrjährige Weiterbildung erforderlich. Sie findet unter Anleitung erfahrener Ärztinnen und Ärzte statt, die von der Ärztekammer zur Weiterbildung befugt worden sind.
Neben der Weiterbildung zum Facharzt gibt es zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten, z.B. Schwerpunktqualifikationen innerhalb eines Fachgebiets (z. B. Gynäkologische Onkologie im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neonatologie im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin, Forensische Psychiatrie im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie) oder auch Zusatzbezeichnungen (z. B. Ärztliches Qualitätsmanagement, Manuelle Medizin/Chirotherapie, Homöopathie, Notfallmedizin).
Jede dieser Weiterbildungen wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Ärztekammer Bremen überwacht die Kriterien der Weiterbildung, führt die Prüfungen durch und erteilt mit der Urkunde die Berechtigung, die entsprechende Bezeichnung führen zu dürfen.
Brigitte Bruns-Matthießen, Heide Bohlen und Susanne Freitag
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