Anmeldung: Alle Ärztinnen und Ärzte, die
im Land Bremen ihren Beruf ausüben, sind nach § 5 des Heilberufsgesetzes
verpflichtet, sich bei der Ärztekammer Bremen innerhalb von 4 Wochen
anzumelden.
Wenn Sie als Arzt oder Ärztin in Bremen neu zugezogen sind, können
Sie den Meldebogen zur Anmeldung benutzen und senden ihn einfach per
E-Mail, Fax oder Post an uns zurück:
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| Meldebogen |
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Abmeldung: Wenn Sie aus Bremen wegziehen oder in einem
anderen Bundesland Ihre Tätigkeit aufnehmen, können Sie sich
formlos schriftlich oder mündlich bei der Ärztekammer abmelden.
Arztausweis: Falls Sie Ihren Arztausweis verloren haben
oder einen neuen benötigen, informieren Sie uns bitte umgehend.
Um einen neuen Ausweis auszustellen, benötigen wir zwei aktuelle
Passfotos von Ihnen.
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