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Wenn Sie sich bei der Ärztekammer an- oder abmelden wollen

Anmeldung: Alle Ärztinnen und Ärzte, die im Land Bremen ihren Beruf ausüben, sind nach § 5 des Heilberufsgesetzes verpflichtet, sich bei der Ärztekammer Bremen innerhalb von 4 Wochen anzumelden.

Wenn Sie als Arzt oder Ärztin in Bremen neu zugezogen sind, können Sie den Meldebogen zur Anmeldung benutzen und senden ihn einfach per E-Mail, Fax oder Post an uns zurück:

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Abmeldung: Wenn Sie aus Bremen wegziehen oder in einem anderen Bundesland Ihre Tätigkeit aufnehmen, können Sie sich formlos schriftlich oder mündlich bei der Ärztekammer abmelden.

Arztausweis: Falls Sie Ihren Arztausweis verloren haben oder einen neuen benötigen, informieren Sie uns bitte umgehend. Um einen neuen Ausweis auszustellen, benötigen wir zwei aktuelle Passfotos von Ihnen.


Ihr Kontakt für weitere Informationen: Edelgard Vogler
    E-Mail-Adresse E-Mail: Telefonnummer Telefon: 0421/3404-235