Die Ärztekammer finanziert sich zu einem wesentlichen Teil aus dem Beitrag ihrer Kammermitglieder. Der Kammerbeitrag errechnet sich mit Hilfe eines Hebesatzes auf der Grundlage der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im jeweils vorvergangenen Jahr (Einkünfte x Hebesatz = Kammerbeitrag). Die Einkünfte werden anhand des Einkommensteuerbescheids oder einer Bescheinigung des Steuerberaters nachgewiesen. Der Hebesatz wird jährlich neu von der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen beschlossen, er beträgt seit dem Jahr 2003 0,52%.
Einzelheiten zur Beitragsfestsetzung können Sie den §§ 18ff der Satzung der Ärztekammer Bremen entnehmen, die Sie unter "Arztrecht" finden.
Die für die Beitragsfestsetzung notwendigen Formulare finden Sie
nachfolgend als pdf-Dateien zum Download.
| Der
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| Selbstveranlagungsbogen 2010 | |
| Muster-Einkommensteuerbescheid |
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