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Informationen zum Verfahren und den Gebühren finden Sie hier. Die Ethikkommission tagt nicht öffentlich. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in der Sitzung der Ethikkommission mündlich zu erläutern. Unabhängig hiervon kann die Ethikkommission den Antragsteller zur Beratung seines Antrages einladen.
Die Ethikkommission entscheidet innerhalb von zwei Monaten über vollständige Anträge. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Antrags bei der Geschäftsstelle. Ist der Antrag nicht vollständig, beginnt die Frist zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Das Beratungsergebnis wird dem Antragsteller schriftlich bekannt gegeben.
Die Erhebung der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärztekammer Bremen.
Angelika Reuke | Tel. 0421/3404-230 | ![]() |
Sitzungen der Ethikkommission
Sitzungstermine 2022 |
27. Januar 2022 |
24. März 2022 |
19. Mai 2022 |
23. Juni 2022 |
20. September 2022 |
24. November 2022 |