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Ethikkommission bezieht Position zum ärztlich assistierten Suizid

Im Anschluss an den Deutschen Ärztetag in Kiel 2011 hat die Ethikkommission der Ärztekammer Bremen aich in einem Positionspapier mit der Frage der ärztlichen Mitwirkung an der Selbsttötung von Patienten auseinandergesetzt. Nach dem BGH-Urteil von Februar 2020, das das Recht auf ein selbstgestimmtes Sterben feststellte und das seit 2015 geltende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe außer Kraft setzte, hat die Ethikkommission eine Stellungnahme zu Konsequenzen aus dem Urteil verfasst.