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Informationen zum Verfahren und den Gebühren finden Sie hier. Die Ethikkommission tagt nicht öffentlich. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in der Sitzung der Ethikkommission mündlich zu erläutern. Unabhängig hiervon kann die Ethikkommission den Antragsteller zur Beratung seines Antrages einladen.
Die Ethikkommission entscheidet innerhalb von zwei Monaten über vollständige Anträge. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Antrags bei der Geschäftsstelle. Ist der Antrag nicht vollständig, beginnt die Frist zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Das Beratungsergebnis wird dem Antragsteller schriftlich bekannt gegeben.
Die Erhebung der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärztekammer Bremen.
Angelika Reuke | Tel. 0421/3404-230 | ![]() |