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Änderungen der Fortbildungsordnung

Die Ärztekammer Bremen erkennt seit 1. Januar 2018 gesponserte Fortbildungsveranstaltungen nur an, wenn der Veranstalter die Honorare der Referenten transparent gegenüber der Ärztekammer und den Teilnehmern offenlegt. Das hat die Delegiertenversammlung der Ärztekammer beschlossen und eine Änderung der Fortbildungsordnung verabschiedet. Bei Zuwendungen für die Teilnahme an einer Veranstaltung orientiert sich die Ärztekammer in Zukunft an den steuerrechtlich festgelegten Aufwendungen für Verpflegung und Reisekosten.

Alle Änderungen im Überblick

FortbildungsordnunG und ERgänzende Richtlinie

FAQ's zur Anerkennung gesponsorter Veranstaltungen