- Ärzte
- MFA
- Patienten
- Über uns
- Kontext
Änderungsmeldung
Teilen Sie uns bitte Änderungen von z.B. Dienst- und Privatanschrift, Kontaktdaten etc. innerhalb eines Monats telefonisch, schriftlich (gern auch per Email) oder persönlich mit.
Umzug
Wenn Sie nicht mehr in Bremen/Bremerhaven wohnen und hier keine ärztliche Tätigkeit ausüben, endet Ihre Mitgliedschaft in der Ärztekammer Bremen. In dem Fall melden wir Sie zur dann zuständigen Ärztekammer um. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Abmeldung.
Arbeitgeberwechsel
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie:
- den Arbeitgeber wechseln
- eine neue Funktion innehaben (z.B. Oberarzt/ -ärztin)
- Ihre Tätigkeit unterbrechen (z.B. Elternzeit)
- Ihre Tätigkeit ganz beenden (z.B. Ruhestand)
Wenn Ihre neue Dienststelle nicht in Bremen oder Bremerhaven liegt bzw. Sie Ihre Tätigkeit aufgeben und nicht in Bremen/Bremerhaven wohnen, melden wir Sie zu Ihrer neuen Ärztekammer um. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Abmeldung.
Promotion und andere Titel
Wenn Sie promoviert haben oder berechtigt sind, einen Titel zu führen, benötigen wir eine beglaubigte Kopie der entsprechenden Urkunde. Sie können uns diese auch im Original vorlegen. Wir kopieren und beglaubigen diese dann kostenlos für Sie.
Berufserlaubnis
Ändert sich die Berufserlaubnis, benötigen wir als Nachweis eine beglaubigte Kopie der Urkunde. Sie können uns das Original vorlegen. Wir kopieren und beglaubigen dann kostenlos für Sie.
Namensänderung
Wenn sich Ihr Name ändert, benötigen wir darüber einen Nachweis in Form einer Kopie der Urkunde oder Ihres Personalausweises.
Benötigte Angaben bei Änderungsmeldung
FAQ
Muss ich die Ärztekammer Bremen über einen Arbeitgeberwechsel informieren?
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln bzw. vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ärztlich tätig sind, muss die Ärztekammer das erfahren.
Wie teile ich der Ärztekammer Bremen einen Arbeitgeberwechsel mit?
Informieren Sie uns innerhalb von vier Wochen telefonisch, schriftlich oder persönlich.
Muss ich eine Änderung meiner Privatanschrift/Kommunikationsdaten der Ärztekammer Bremen melden?
Wenn sich Ihre Privatadresse, Telefon-/Faxnummer oder E-Mail-Adresse ändert, teilen Sie das der Ärztekammer schnellstmöglich, jedoch spätestes innerhalb eines Monats mit.
Wie teile ich der Ärztekammer Bremen einen Umzug mit?
Sie können uns Änderungen von Privatadresse oder sonstiger Kontaktdaten schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) oder auch telefonisch mitteilen.