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Qualitätsmanagement in der Arztpraxis ist ein sinnvolles Instrument der Unternehmensführung, mit dem Arbeitsabläufe optimiert und die Qualität des eigenen Handelns gehalten und weiterentwickelt werden kann. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Das „Unternehmermodell“ für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS)
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter sicherzustellen. Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern können – alternativ zur Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten – an der „alternativen, bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung“ (BuS) teilnehmen.
Seit 2008 können auch Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen das Unternehmermodell für die betriebsmedizinische Betreuung nutzen. Möglich ist dies durch eine Kooperationsvereinbarung, die die Ärztekammer Bremen mit dem „Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen (ZQ)“, einer einhundertprozentigen Tochter der Ärztekammer Niedersachsen, geschlossen hat.
Rechtliche Grundlage ist § 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 2 (bis zum 31. Dezember 2010 BGV A2 zur Unfallverhütung), die Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern eine unbürokratische betriebsmedizinische Betreuung eröffnet. Nähere Informationen zu der alternativen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung finden Sie bei der BgW.
Konkret bedeutet die alternative BuS-Betreuung mehr Eigenverantwortung durch Schulung und Kooperation.
Mit der Teilnahme an der halbtätigen Schulung alle fünf Jahre, die an die zuständige BGW gemeldet wird, kommen die Praxisinhaber ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu Unfallverhütung und Arbeitsschutz nach. Es finden regelmäßig Schulungen in Bremen und in Niedersachsen statt.
PD Dr. jur. Heike Delbanco | Tel. 0421/3404-230 |