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Die Rentenreformgesetze aus dem Jahre 1957 verwehrten den selbständigen Angehörigen der Freien Berufe den Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung. Durch Eigeninitiative der Ärzte und Ärztinnen in den einzelnen Bundesländern wurden deshalb in der Folgezeit berufsständische Versorgungswerke zur Absicherung von Alter, Berufsunfähigkeit und zur Versorgung der Hinterbliebenen geschaffen.
Das Versorgungswerk ist eine Einrichtung der Ärztekammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es wird als Sondervermögen getrennt verwaltet. Der Präsident der Ärztekammer vertritt das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich. Die Aufgaben des Versorgungswerks sind in einer eigenen Satzung geregelt. Die Körperschaftsaufsicht des Versorgungswerks obliegt der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, die Versicherungsaufsicht wird vom Senator für Finanzen ausgeübt. Oberstes Organ des Versorgungswerks ist die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen. Weitere Organe sind der Aufsichtsausschuss und der Verwaltungsausschuss, der die Geschäfte führt.
Für das Versorgungswerk sind derzeit dreizehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hauptamtlich tätig. Sie stehen Ihnen zur Beratung und Erledigung Ihrer Versorgungsangelegenheiten zur Verfügung. Der Inhalt dieser Homepage zum Versorgungswerk ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich bestätigt.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag | 09:00 bis 16.00 Uhr |
Freitag | 09:00 bis 14.00 Uhr |
sowie nach Absprache |
Bankverbindung
Die Bankverbindung des Versorgungswerks lauten wie folgt:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
BLZ 300 606 01, Konto 000 10 11 227
IBAN DE41 3006 0601 0001 0112 27
BIC DAAEDEDDXXX