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Für eine Facharztweiterbildung ist eine mehrjährige Tätigkeit unter Anleitung erfahrener Ärztinnen und Ärzte erforderlich, die von der Ärztekammer zur Weiterbildung befugt worden sind.
Beachten Sie bitte: Mit einer Weiterbildung können Sie erst beginnen, wenn Sie über eine Approbation oder einen gleichwertigen ärztlichen Ausbildungsstand verfügen oder einen gleichwertigen Kenntisstand durch das Ablegen einer Kenntnisprüfung nachgewiesen haben!
Neben der Weiterbildung zum Facharzt gibt es zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten, wie die Schwerpunktqualifikationen innerhalb eines Fachgebiets oder auch Zusatzbezeichnungen. Jede dieser Weiterbildungen wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Anträge auf Prüfungszulassung werden durch den Ausschuss "Ärztliche Weiterbildung" beraten. Übersicht der Ausschüsse und Gremien.
Wichtige Hinweise zur Weiterbildung aus "Kontext"
Befugtenliste für Bremen und Bremerhaven
Hier finden Sie alle zur Zeit Weiterbildungsbefugten
Stellenbörse
Stellenangebote für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und deren Stellengesuche werden in unserer Stellenbörse veröffentlicht.
Weiterbildungsstipendiaten
Facharztweiterbildung nur mit regulärem Arbeitsvertrag und einer Approbation oder gleichwertiger ärztlicher Ausbildung.
Ärztinnen und Ärzte, die sich beispielsweise auf der Basis von Stipendiatenverträgen in Deutschland fortbilden, erfüllen diese Voraussetzung zumeist nicht. Weiterbildungsstipendiaten und Gastärzte können unserem Merkblatt wichtige Hinweise entnehmen.
Weiterbildung im Ausland
Für die Mitgliedsstaaten der europäischen Union und Vertragstaaten sind die Voraussetzungen für die gegenseitige Anerkennung von Facharztanerkennungen in der EG-Richtlinie 2005/36 geregelt. Facharztanerkennungen aus Drittstaaten werden in Deutschland nicht automatisch anerkannt. Entsprechend §§ 18 und 19 der Weiterbildungsordnung kann jedoch geprüft werden, ob die im Ausland erworbene Weiterbildung gleichwertig ist mit der Facharztweiterbildung in Deutschland oder ob wesentliche Unterschiede bestehen. Auch hier ist es eine gleichwertige ärztliche Grundausbildung die Voraussetzung für die Anerkennung einer Weiterbildung oder von Weiterbildungszeiten. Merkblatt und Antragsformular finden Sie hier.
Auf dieser Infoseite haben wir alles zusammengefasst, was ausländische Ärzte beachten müssen, die in Deutschland arbeiten möchten.
Susanne Freitag | Tel. 0421/3404-222 | ![]() |
Lisa Biniasz | Tel. 0421/3404-223 | ![]() |
Tina Ahrens | Tel. 0421/3404-224 | ![]() |
Jana Roczen | Tel. 0421/3404-241 | ![]() |
Infos zur ärztlichen Weiterbildung
Antragstellung
Wenn Sie sich zur Prüfung anmelden möchten, sollten Sie sich zunächst an den Sitzungsterminen des Ausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ orientieren. Mehr zur Antragstellung finden SIe hier.
Kleiner Leitfaden zur Antragstellung (PDF)
Prüfungstermin
Wenn Sie keine gegenteiligen Angaben bei der Anmeldung machen, versuchen wir, die Termine in einem Zeitfenster von bis zu zehn Wochen nach Erteilung der Zulassung zu organisieren.