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Die ärztliche Weiterbildung wird nur anerkannt, wenn sie unter der Anleitung von zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzten in zugelassenen Weiterbildungsstätten erfolgt.
Im Folgenden finden Sie alle im Lande Bremen zur Weiterbildung befugte Ärztinnen und Ärzte. Bitte beachten Sie, dass nicht alle für die gesamte Weiterbildungszeit befugt sind. Sie müssen also unter Umständen während Ihrer Weiterbildung noch einmal den Arbeitsplatz wechseln.
Die nach der WBO 2005 erteilten und am 1. Juli 2020 bestehenden Weiterbildungsbefugnisse gelten auf Beschluss des Vorstands zunächst unbefristet weiter. Sie berechtigen bis zur Erteilung einer Befugnis nach der WBO 2020 sowohl zur Weiterbildung nach den Bestimmungen der WBO 2005 als auch nach denen der WBO 2020. Um den Prozess zeitlich zu steuern und koordiniert abzuarbeiten, rufen wir nach und nach bestimmte Fachgruppen auf. Die Abteilung Ärztliche Weiterbildung kommt auf die betroffenen Befugten zu, sobald das jeweilige Fachgebiet gemäß WBO 2020 überprüft wird.
Neuanträge für Befugnisse sind erforderlich bei Standortwechseln, bei neuen Bezeichnungen und erstmaligen Befugnissen. Bitte schreiben Sie uns in diesem Fall eine E-Mail oder rufen uns an. Wir schicken Ihnen dann die Antragsunterlagen.
Zur Zeit sind die Befugten nach neuer Weiterbildungsordnung 2020 (WBO 2020) in zwei Listen zu finden:
Susanne Freitag | Tel. 0421/3404-222 | ![]() |
Lisa Biniasz | Tel. 0421/3404-223 | ![]() |
Tina Ahrens | Tel. 0421/3404-224 | ![]() |
Jana Roczen | Tel. 0421/3404-241 | ![]() |