Todesfeststellung: Lag Corona-Impfung vor?
22.02.21 – Die Ärztekammer weist darauf hin, dass bei ärztlicher Todesfeststellung grundsätzlich immer geprüft werden muss, ob zuvor eine Corona-Impfung erfolgte.
Dies ist Pflicht und muss auch auf dem Totenschein vermerkt werden, damit die Rechtsmedizin davon Kenntnis erhält. Bei einem zeitlichen Zusammenhang von Impfung und Tod muss in aller Regel per Obduktion geklärt werden, ob es eine Impffolge ist. Dies müsste dann für die verpflichtende Impfsurveillance gemeldet werden.
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