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Ärztliche Beratung gehört nicht in Apotheken

16.06.22Die Ärztekammer Bremen zeigt sich besorgt darüber, dass Apotheken nun bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen anbieten dürfen. "Die Beratung in der Apotheke kann die ärztliche Diagnose und Therapieempfehlung nicht ersetzen", sagt Dr. Johannes Grundmann, der Präsident der Ärztekammer Bremen. "Wir befürchten, dass dies zu großer Verunsicherung bei den Patientinnen und Patienten führen wird."

Aufgrund eines Schiedsspruchs zwischen Krankenkassen und Apotheken zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz dürfen Apotheken nun zum Beispiel eine erweiterte Medikationsanalyse vornehmen, wenn Patientinnen und Patienten etwa fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen. Beraten werden dürfen auch Menschen mit einem ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck, die Blutdrucksenker einnehmen, oder Organtransplantierte, die Immunsuppressiva verordnet bekommen. Vergütet werden diese Leistungen durch die Krankenkassen.

„Solche Leistungen gehören in ärztliche Hände – und nur dort hin“, sagt Johannes Grundmann. „Teile der ärztlichen Beratung in die Apotheke auszulagern, zersplittert die Versorgung und führt dazu, dass die Patientinnen und Patienten schlechter betreut werden.“ Die Aufgaben von Ärzteschaft und den Apotheken müssten eindeutig abgegrenzt bleiben. „Die Ausweitung des Angebots gefährdet das bislang gute und partnerschaftliche Verhältnis zwischen den beiden Professionen“, so Grundmann.

Für die Praxen habe eine solche Vermischung zudem einen höheren Beratungsbedarf zur Folge. Johannes Grundmann:  „Diese Zeit fehlt am Ende dann wieder für andere Patientinnen und Patienten.“


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