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Richtlinie Hämotherapie novelliert

25.10.17Die Bundesärztekammer hat im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut die neue Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) beschlossen. Die bisherigen Hämotherapie-Richtlinien sind damit gegenstandslos geworden.

Unverändert überwacht die Ärztekammer Bremen die Qualitätssicherungssysteme der Anwendung von Blutprodukten im Lande Bremen. Die Änderungen der Hämotherapie-Richtlinie müssen erst für das Jahr 2018 nachgewiesen werden. Zurzeit überarbeitet die Ärztekammer das Nachweisverfahren.

Für das Jahr 2017 erfolgt die Überwachung nach den alten Richtlinien; es gelten die bisherigen Nachweisvorgaben und -formulare. Der Qualitätsbeauftragte hat bis zum 1. März 2018 den Bericht seiner Überprüfungen an die Ärztekammer zu senden, bei der Transfusion von weniger als 50 Erythrozytenkonzentraten pro Jahr, der ärztliche Leiter die Dokumentation nach 1.6.2.1. Der Verbrauch ist an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden.

Die „Richtlinie Hämotherapie Gesamtnovelle 2017“ ist auf der Internetseite der Bundesärztekammer veröffentlicht.

Fotonachweis: DRK-Blutspendedienste


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