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Behandlungsfehler bleiben auf niedrigem Stand

04.04.18Über 69 Behandlungsfehlervorwürfe hat die Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammern im Jahr 2017 für das Land Bremen entschieden. 42 Beschwerden waren unbegründet, in 27 Fällen wurde ein Behandlungsfehler bestätigt.

Bei 138 Sachentscheidungen ist damit nur bei jedem fünftem ein Behandlungsfehler festgestellt worden. Insgesamt verbleibt die Zahl der Behandlungsfehlervorwürfe und der tatsächlich festgestellten Fehler mit einer Quote von 20 Prozent auf niedrigem Niveau.

„Jeder tatsächliche Fehler ist einer zu viel“, sagt Dr. Heidrun Gitter, die Präsidentin der Ärztekammer Bremen. „Dennoch bleibt angesichts von sieben Millionen ambulanten und stationären Behandlungsfällen im Land Bremen festzustellen, dass die Zahl der Fehler weiterhin erfreulich gering bleibt.“ Die Patienten in Bremen könnten in Kliniken und Praxen auf eine gute medizinische Behandlung auf hohem Qualitätsniveau vertrauen, so Gitter.

Patientinnen und Patienten können durch ein effizientes und gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen, ob ihr Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist. Die Schlichtungsstelle begutachtet Behandlungsfehlervorwürfe durch unabhängige Experten – transparent und gut nachvollziehbar für die Patientinnen und Patienten. „Die Schlichtungsstelle arbeitet Fehler sorgfältig und konstruktiv auf, und den Betroffenen wird schnellstmöglich geholfen“, so Gitter.

In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Schlichtungsstelle von beiden Parteien akzeptiert. Sollte es einmal anders sein, können Betroffene dennoch den Rechtsweg beschreiten. Heidrun Gitter: „Ärztinnen und Ärzte unternehmen alles, um Fehler zu vermeiden. Wenn aber Fehler passieren, ist es wichtig, offen und ehrlich damit umzugehen. Hohe Qualität und Sicherheit lassen sich am besten erhalten, wenn wir konsequent aus Fehlern und Beinahe-Fehlern lernen. Deshalb dürfen Fehler nicht skandalisiert werden, sondern müssen sachlich, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und mit größtmöglicher Rücksicht auf das Patientenwohl bearbeitet und ausgewertet werden.“


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