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Haushalt 2017 positiv abgeschlossen

11.06.18Die 12. Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen am 4. Juni 2018 stand vor allem im Zeichen des Jahresabschlusses 2017 der Ärztekammer, den die Bremer Delegierten einstimmig beschlossen.

Zu Beginn berichtete Dr. Heidrun Gitter, die Präsidentin der Ärztekammer, aber zunächst vom 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt. Relevante Beschlüsse betrafen die Lockerung des Fernbehandlungsverbots, eine sektorenübergreifende Versorgung psychisch Erkrankter und die Novelle der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO). Bei vielen Themen habe es kluge Diskussionen und ebenso kluge Beschlüsse gegeben, so Gitter.

Getriatriekonzept beschlossen

In Bremen – so berichtete Gitter weiter – hat das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V das neue Geriatriekonzept beschlossen. Mit dem Konzept sollen Versorgungsstrukturen, insbesondere in der akutstationären, rehabilitativen und ambulanten Behandlung bedarfsgerecht optimiert und weiterentwickelt werden. Am 2. Juli werde es von der Gesundheitssenatorin offiziell vorgestellt. In der Zukunftskommission Bremen 2035 sei es zwar gelungen, das Thema Gesundheit und die Bedeutung der Gesundheitswirtschaft sowie der Praxen als wohnortnahe Arbeitgeber in den Fokus der Kommission zu rücken, noch erhalte das Thema aber zu wenig Beachtung.

Gefragt war die Ärztekammer im Rahmen der Debatte um den § 219a: Die Bremer Landesfrauenbeauftrage Bettina Wilhelm hatte eine gesetzliche Regelung zur Veröffentlichung einer Liste der Ärztinnen und Ärzte gefordert, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Idee der Meldeverpflichtung sei bereits im Senat vorgestellt und positiv aufgenommen, eine in der Bürgerschaft angesetzte Debatte aber aus Zeitgründen verschoben worden.

In einer Stellungnahme gegenüber der senatorischen Behörde habe die Ärztekammer ihre Skepsis gegenüber einer Meldeverpflichtung zum Ausdruck gebracht. Viele Ärzte würden keinesfalls auf einer solchen Liste stehen wollen. Eine gesetzliche Verpflichtung könne also durchaus kontraproduktiv sein, indem noch mehr Ärzte darauf verzichten, Abbrüche vorzunehmen. Geplant sei jetzt, die Liste nicht zu veröffentlichen, sondern sie an die Beratungsstellen weiterzugeben und Patienten auf Nachfrage auszuhändigen.

Positives Haushaltsergebnis 2017

Mit einem Überschuss von 58.000 Euro vor Verwendung der Rücklagen schloss das Haushaltsjahr 2017 ab. Das berichtete Dr. Heike Delbanco, die Hauptgeschäftsführerin der Ärztekammer, bei der Präsentation des Jahresabschlusses 2017. Von diesem Betrag wurden 33.000 Euro der zweckgebundenen Rücklage für den 2022 in Bremen geplanten Deutschen Ärztetag zugeführt. Nach Verwendung von zweckgebundenen Rücklagenergibt sich ein Jahresergebnis von 38.284,56 Euro. Dieser Betrag wurde komplett den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt. Insgesamt hat die Kammer zur Bewältigung ihrer Aufgaben T 2.678 Euro aufgewendet. 

Dr. Ernst-Gerhard Mahlmann, der Vorsitzende des Finanzausschusses, bescheinigte der Ärztekammer eine kontinuierlich solide Haushaltsführung und einen sensiblen Umgang mit den Beiträgen der Mitglieder. Auch der Jahresabschluss sei transparent und gut nachvollziehbar vorgenommen worden. Eine tolle Perspektive sei der Ärztetag 2022 in Bremen, den die Ärztekammer gut stemmen könne. Mahlmann empfahl den Delegierten, den Jahresabschluss einschließlich der vorgeschlagenen Veränderungen der Rücklagen zu beschließen und den Vorstand zu entlasten. Dieser Empfehlung kam die Delegiertenversammlung einstimmig nach.

Gebührenanpassung für Qualitätsprüfungen

In einem weiteren Tagesordnungspunkt hatten die Delegierten über eine Gebührenerhöhung für die Qualitätsüberprüfungen der Geräte für Röntgendiagnostik und -therapie sowie der Computertomographen zu entscheiden. Die Qualitätsprüfung ist eine staatliche Aufgabe, die die Ärztekammer Bremen übernommen hat. Sie muss kostendeckend sein. Um das zu garantieren und da die Gebühren seit 2009 nicht mehr erhöht wurden, sei eine Anpassung um zehn bis 16 Prozent erforderlich, so Heike Delbanco bei der Erläuterung des Antrags. In Niedersachsen ist die Anpassung bereits erfolgt, so dass jetzt der Gleichklang mit Bremen hergestellt werden musste. Die Delegierten hatten keine Einwände und beschlossen die Änderung der Gebührenordnung einstimmig.




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