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Fernbehandlung in Zukunft erlaubt

06.09.18In Bremen sind in Zukunft „ausschließliche Fernbehandlungen“ erlaubt. Das hat die Delegiertenversammlung der Ärztekammer beschlossen und eine entsprechende Änderung der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Land Bremen in die Wege geleitet.

Die Delegierten stimmten dem Passus im Interesse einer bundeseinheitlichen Regelung der Berufsordnung zu: Der Deutsche Ärztetag hatte im Mai dieses Jahres das geltende Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung gelockert und seine Musterberufsordnung entsprechend geändert.

Ärztinnen und Ärzte in Bremen dürfen nun Patienten im Einzelfall ausschließlich über Kommunikationsmedien beraten und behandeln, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird. Zudem müssen sie die Patienten über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufklären.

Trotz eines einstimmigen Beschlusses blieben die Delegierten skeptisch und stellten klar, dass der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt weiter unerlässlich bleibe. Sie betonten, dass digitale Techniken die ärztliche Tätigkeit nur unterstützen sollen. Auch seien noch einige rechtliche Rahmenbedingungen zu klären wie die Frage, bei welcher Kammer die fernbehandelnden Ärzte gemeldet sein müssten und wer die Qualifikation der beratenden Ärztinnen und Ärzte nachprüfe. Unklar ist auch noch, inwieweit Ärzte per Fernbehandlung Arznei- und Hilfsmittel verordnen dürfen sowie ob und welche Patienten sie krankschreiben dürfen. Eine Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer prüft bereits diese und weitere rechtliche Fragen, die sich aus der Erlaubnis zur Fernbehandlung ergeben.

Die Änderung der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen in Kraft.

Fotonachweis: AOK-Mediendienst


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