Menü

Politische Eingriffe in die ärztliche Selbstverwaltung

13.03.19Zu viele politische Eingriffe in die ärztliche Selbstverwaltung beklagte Dr. Heidrun Gitter, die Präsidentin der Ärztekammer, in der 15. Delegiertenversammlung am 11. März 2019. Das manifestiere sich vor allem im Terminservice- und Versorgungsgesetz, in der Reform der Psychotherapeutenausbildung und im Gesetz für die Errichtung eines Implantateregisters.

In letzterem verstecke sich für das Bundesgesundheitsministerium die Möglichkeit, ein Votum des GBA zur Nutzenbewertung einer medizinischen Methode ohne geregeltes Prüfverfahren auszuhebeln. So wären willkürliche Entscheidungen möglich, auch wenn der GBA keinen hinreichend belegten Nutzen einer Methode feststellt.

Positiv einzuschätzen sei das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende, das am 15. März vom Bundesrat gebilligt werden soll. Der Gesetzesentwurf stärkt die Rolle der Organspendebeauftragten, indem sie mehr zeitliche Kapazitäten bei besserer Vergütung bekommen. Die Kliniken sollen zudem besser für Aufwendungen im Rahmen von Organspende vergütet werden. Auch kleinere Kliniken sollen unkompliziert auf den notwendigen Konsildienst für die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zugreifen können.

In Bremen starte das Medizinische Zentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) möglicherweise schon in der zweiten Jahreshälfte, zunächst am Sozialpädiatrischen Zentrum im Klinikum Bremen-Mitte. Gitter warb um Unterstützung und Begleitung durch die niedergelassenen Kollegen. In der geriatrischen Versorgung solle eine verbindliche Verabredung von Kooperationen zur ärztlichen Versorgung von Pflegeheimen kommen.

Einen Überblick über den Zeitplan und die Umsetzung der neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) gaben den Delegierten im Anschluss Dr. Heike Delbanco, die Hauptgeschäftsführerin der Ärztekammer, und Barbara Feder, die Leiterin der Abteilung Weiterbildung. Sie erläuterten, was Weiterbilder und Weiterzubildende von der neuen MWBO zu erwarten haben, wann diese in Kraft treten wird und was sie schon jetzt bei der Weiterbildung bedenken sollten. Abschließend beraten über die neue WBO wird die Delegiertenversammlung voraussichtlich auf ihrer Sitzung im September.

Zu beschließen hatten die Delegierten eine Änderung der Berufsordnung (BO), die sich aus einer Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) ergeben hatte. Der Gesetzgeber schuf im November 2017 mit dem Geheimnisschutz-Neuregelungsgesetz in § 203 StGB Erleichterungen für Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger hinsichtlich ihrer Schweigepflicht. § 203 StGB differenziert nun zwischen zwei Personengruppen: Berufsmäßig tätige Gehilfen und sonstige mitwirkende Personen.

Berufsmäßig tätige Gehilfen sind zum Beispiel Medizinische Fachangestellte einschließlich der Auszubildenden. Ihnen dürfen die Geheimnisse der Patienten regelhaft zugänglich gemacht werden. Zu den sonstigen Personen zählen zum Beispiel IT-Dienstleister. Ihnen dürfen Berufsgeheimnisse offenbart werden, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der Dienstleister erforderlich ist, sie müssen aber zur Geheimhaltung verpflichtet werden.

Der Vorstand der Bundesärztekammer hatte bereits im Dezember 2018 die Muster-Berufsordnung entsprechend geändert, um Widersprüche zwischen Strafgesetzbuch und dem ärztlichen Berufsrecht auszuräumen. Im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung mussten diese Änderungen nun in Bremen mit den neuen Absätzen 3 und 4 des § 9 BO in das ärztliche Berufsrecht übertragen werden. Diesem Antrag stimmten die Delegierten einstimmig zu. Die Änderungen der Berufsordnung müssen von der senatorischen Behörde für Gesundheit genehmigt werden. Sie treten nach Veröffentlichung im bremischen Amtsblatt in Kraft.

Zum Schluss der Sitzung wies Heidrun Gitter noch auf die 2019 anstehenden Wahlen zur Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen hin. Voraussichtlicher Wahltermin wird Mittwoch, der 4. Dezember 2019, sein. Der Vorstand wird in seiner nächsten Sitzung im April formal den Wahltag festlegen. Die konstituierende Delegiertenversammlung soll am 13. Januar 2020 stattfinden. Wahlvorschläge müssen spätestens bis Montag, 21. Oktober 2019, 12.00 Uhr, eingereicht sein.

Die nächste Delegiertenversammlung findet am 17. Juni 2019 um 20 Uhr statt.


Zurück zur Übersicht der Neuigkeiten

 

Impressum
Datenschutz