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Solide Finanzen, höhere Gebühren und viel Applaus

18.06.19Die Sitzung der 16. Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen begann mit Applaus für Dr. Heidrun Gitter. Mit herzlichen Worten gratulierte ihr Dr. Johannes Grundmann zur Wahl zur BÄK-Vizepräsidentin und wünschte ihr viel Kraft und Mut für die gesundheitspolitischen Entscheidungen.

Die Themen der Sitzung waren weniger emotional: der Jahresabschluss der Ärztekammer, die Anpassung der Gebührenordnung und die Ergebnisse der Projektgruppe „Organspende“.

Mit einem leichtem Defizit in Höhe von 11.000 Euro vor Verwendung der Rücklagen schloss das Haushaltsjahr 2018 ab. Grund dafür waren die geplanten umfangreichen Renovierungsmaßnahmen im Haus Schwachhauser Heerstraße 24. Das berichtete Dr. Heike Delbanco, die Hauptgeschäftsführerin der Ärztekammer, bei der Präsentation des Jahresabschlusses 2018. Nach Verwendung von zweckgebundenen Rücklagen ergibt sich ein Jahresergebnis von 73.572,46 Euro. Dieser Betrag wurde komplett Betriebsmittelrücklage zugeführt. Insgesamt hat die Kammer zur Bewältigung ihrer Aufgaben T 2.854 Euro aufgewendet.

Dr. Ernst-Gerhard Mahlmann, der Vorsitzende des Finanzausschusses, bescheinigte der Ärztekammer eine kontinuierlich solide Haushaltsführung und einen sensiblen Umgang mit den Beiträgen der Mitglieder. Aufwand und Ertrag habe der Finanzausschuss gut nachvollziehen können. Die Verteilung der Rücklagen sei nachvollziehbar und plausibel. Mahlmann empfahl den Delegierten, den Jahresabschluss einschließlich der vorgeschlagenen Veränderungen der Rücklagen zu beschließen und den Vorstand zu entlasten. Beiden Empfehlungen kam die Delegiertenversammlung einstimmig nach.

Die Delegiertenversammlung hatte am 26. November 2018 eine Arbeitsgruppe aus vier Ärzten und Dr. Heike Delbanco beauftragt, die aktuellen Aufwandsentschädigungen für Prüfungen, Reisekosten und Referentenhonorare sowie parallel dazu auch die Gebühren zu überprüfen. Die Arbeitsgruppe schlug vor, alle Weiterbildungs-, Fachsprachen- und Kenntnisprüfer in Zukunft mit 40 bzw. 50 Euro zu entschädigen. Für den Bereich MFA-Prüfungen sollen die Entschädigungen ebenfalls angehoben werden. Referenten erhalten zukünftig höhere Entschädigungen pro Unterrichtsstunde. Außerdem befürwortet die Arbeitsgruppe, dass auch für Ärztinnen und Ärzten mit Dienstort in Bremen-Nord Reisekosten gezahlt werden.

An der Gebührenfreiheit für die Anerkennung von Fachgebiets- und Schwerpunktbezeichnungen und die Erteilung der Weiterbildungsbefugnis solle festgehalten werden, so Heike Delbanco. Gebührenerhöhungen sah die Arbeitsgruppe vor allem für Fachsprachen- und Kenntnisprüfungen vor. Die Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen finanzierten sich durch höhere Gebühren gegen. Nicht unmittelbar gedeckt wäre die Erhöhung der Entschädigungen bei den Weiterbildungsprüfungen. Ein Teil davon könne vermutlich durch die neuen Gebührentatbestände aufgefangen werden, so Heike Delbanco.

In einer intensiven Diskussion wurde angesprochen, ob die Gebühren gerade jüngeren und neu zugezogenen Ärzten zuzumuten seien. Das wurde gemeinhin bejaht, da alle Ärzte, die sich zu einer Facharzt- oder Fachsprachenprüfung anmeldeten, bereits als Arzt arbeiteten und entsprechend verdienten. Die Delegierten stimmten schließlich einstimmig für die Änderung der Aufwandsentschädigungen und die Anpassung der Gebühren. Die neuen Sätze kommen zur Anwendung, sobald die geänderten Ordnungen genehmigt und im Amtsblatt veröffentlicht wurden.

Abschließend berichtete Heike Delbanco noch aus der Projektgruppe „Organspende“. Die Projektgruppe empfahl der senatorischen Behörde, in das bremische Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz aufzunehmen, dass ein Transplantationsbeauftragter mindestens einen Facharzt und eine dreijährige Berufserfahrung in der Intensivmedizin voraussetzen muss. Jeder Transplantationsbeauftragte müsse zudem eine Schulung zum Transplantationsbeauftragten absolvieren und die Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Die Kosten für die Fortbildung und Auffrischung sollten nach Ansicht der Projektgruppe die Krankenhäuser tragen. Die senatorische Behörde hat zugesagt, die Vorschläge zu berücksichtigen.

Die zukünftigen Aufwandsentschädigungen und Gebühren finden Sie hier im Überblick (S. 5-6 des PDF)


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