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Digitale Prozesse effizienter gestalten

27.11.19Mit der 18. Delegiertenversammlung am 25. November 2019 endete die aktuelle Wahlperiode und für einige Delegierte auch ihre Zeit im Kammerparlament – sie kandidierten nicht mehr. Dr. Heidrun Gitter, die Präsidentin der Ärztekammer, dankte daher den scheidenden Delegierten Dr. Hans-Joachim Schmeck-Lindenau, Dr. Alfred Haug und Dr. Klaus-Dieter Wurche für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement für die Belange der Bremer Ärzteschaft.

Im Fokus der Sitzung standen dann die Finanzen des Versorgungswerks und der Haushaltsplan der Ärztekammer für 2020. Dr. Klaus-Ludwig Jahn, der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks, berichtete über das Geschäftsjahr des Versorgungswerks im Jahr 2018. Nachdem die Niedrigzinsphase nun schon zehn Jahre andauere, gingen dem Versorgungswerk langsam die gut verzinsten Anlagen aus, so Jahn. Das Versorgungswerk konnte so den geplanten Rechnungszins von 2,5 Prozent nicht ganz erreichen, bleibe aber nur knapp unter den Erwartungen. Außerordentliche Erträge gab es 2019 durch den Verkauf mehrerer Immobilien. Lege man 2018 und 2019 zusammen, könne daher im Schnitt nahezu der langfristige Rechnungszins von 3,8 Prozent erzielt werden, so Klaus-Ludwig Jahn.

In Anbetracht der weiter steigenden Unsicherheiten am Kapitalmarkt und der andauernden Niedrigzinsphase empfahl der Verwaltungsausschuss dennoch, für 2020 auf eine Erhöhung der Rentenbemessungsgrundlage sowie der laufenden Renten zu verzichten. Die Delegierten schlossen sich diesem Vorschlag einstimmig an, nachdem sie ebenso einstimmig den Jahresabschluss 2018 festgestellt und den Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss entlastet hatten.

Danach hatten die Delegierten noch über eine Satzungsänderung des Versorgungswerks zu entscheiden. „Viele Mitglieder wünschen, auch über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus Beiträge einzahlen zu können, da sie länger arbeiten“, sagte Klaus-Ludwig Jahn. Das sei vor allem problematisch bei Angestellten, die vom Versorgungswerk bereits Rente beziehen: Ihre Arbeitgeber müssen den Arbeitgeberanteil an die Deutsche Rentenversicherung als Solidarbeitrag leisten, auch wenn die Angestellten bereits in Rente sind. Der Verwaltungsausschuss schlug daher vor, in der Satzung ein Hinausschieben des Renteneintritts um maximal 60 Monate über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus zu ermöglichen. Die dazu notwendige Änderung der Satzung beschlossen die Delegierten einstimmig.

Auftakt für eine effizientere IT-Struktur

Danach befassten sich die Delegierten mit dem Haushaltsplan der Ärztekammer für 2020, den die Ärztekammer-Hauptgeschäftsführerin Dr. Heike Delbanco den Delegierten vorstellte. Der Haushaltsvoranschlag beläuft sich für das Jahr 2020 auf 3,038 Mio. Euro (2019: 2,833 Mio. Euro). Die Ausgaben steigen damit um 7,2 Prozent gegenüber dem laufenden Haushaltsplan. Der höhere Haushaltsansatz erkläre sich vor allem aus größeren notwendigen Umstellungen in der IT, so Delbanco. Die Ärztekammer werde gemeinsam mit der Ärztekammer Niedersachsen eine Kooperation mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe eingehen, da deren effiziente und prozessorientierte IT-Struktur ideal die Anforderungen der Bremer Kammer erfülle. Zudem könnten die Module fertig übernommen werden, so dass zunächst keine eigenen Entwicklungskosten anfielen.

Dr. Ernst-Gerhard Mahlmann, der Vorsitzende des Finanzausschusses, berichtete, dass der Finanzausschuss sich umfassend mit dem komplexen Projekt der Umstellungen in der IT und dessen Finanzierung befasst hat. „Die Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe erscheint uns auch deshalb sinnvoll, weil die Bremer Kammer Vorhandenes nutzen kann und keine eigenen Entwicklungskosten anfallen“, so Mahlmann. „Zudem belasten die Aufwendungen für die IT den Haushalt nicht einmalig, sondern können nach und nach abgeschrieben werden.“ Nach diesen Ausführungen empfahl Mahlmann den Haushaltvoranschlag 2020 in vorliegender Form zur Abstimmung und empfahl ebenso auf seiner Grundlage einen unveränderten Hebesatz von 0,52 Prozent. Der Hebesatz für den Kammerbeitrag bleibt damit im 18. Jahr in Folge konstant.

Mit dieser Delegiertenversammlung endete die Legislaturperiode. Mit der Kammerwahl am 4. Dezember werden auch die Delegierten neu gewählt. Die nächste – dann konstituierende Delegiertenversammlung findet statt am 13. Januar 2020 um 20 Uhr.


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