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Ihr gutes Recht

Der Patient nimmt die Hilfe des Arztes seines Vertrauens in Anspruch, um gesund zu werden. Das Verhältnis zwischen Patient und Arzt besteht aber nicht nur in dem Vertrauen und der Hoffnung des Patienten, dass ihm der Arzt helfen kann, sondern auch aus Rechten, die der Patient gegenüber dem Arzt hat.

Wir möchten Ihnen im Folgenden – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einen Überblick darüber geben, welche Rechte Ihnen im Rahmen einer ärztlichen Heilbehandlung zustehen, aber auch welche Pflichten Sie im Rahmen der Arzt-Patienten-Beziehung treffen.


Ärztliche Schweigepflicht

Die ärztliche Schweigepflicht ist wesentliche Voraussetzung für eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung. Informationen zum Umfang der Schweigepflicht, zur Schweigepflicht nach dem Tod des Patienten, zu den Offenbarungspflichten und -befugnissen, zur Herausgabe der Krankenunterlagen und zu anderen Themen rund um die Schweigepflicht finden Sie in diesem PDF.


Aufklärung durch den Arzt / Einwilligung durch den Patienten

Ohne Ihre Einwilligung darf – von Ausnahmen abgesehen - keine ärztliche Behandlung vorgenommen werden. Eine Einwilligung kann jedoch nur für wirksam erklärt werden, wenn ein Arzt Sie vor der Behandlung aufgeklärt hat. Nähere Informationen zu den Arten der Aufklärung, ihrem Umfang und den Rechtsfolgen bei unzureichender Aufklärung finden Sie in diesem PDF.


Datenschutz

Ärztliche Patientenakten werden heute oft elektronisch geführt, so dass auch das Datenschutzrecht Anwendung findet. Über die Auswirkung des Datenschutzes auf das Arzt-Patientenverhältnis informieren wir Sie in diesem PDF.


Dokumentation der Behandlung

Alle Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die im Rahmen ihrer Berufsausübung gemachten Feststellungen zu dokumentieren. Informationen über den Zweck der Dokumentation, über Inhalt und Umfang, über die Form, über Aufbewahrungsfristen, über die Vernichtung von Patientenunterlagen und die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht finden Sie in diesem PDF.


Einsicht in Patientenunterlagen

Sie haben das Recht, Ihre Behandlungsdokumentation einzusehen. Die Originalunterlagen müssen wegen der 10-jährigen Aufbewahrungspflicht beim Arzt /bei der Ärztin verbleiben. Ihre Fragen zum Umfang des Einsichtsrechts, zu den Arten der Einsichtsnahme und den Kosten, zum Zeitpunkt der Einsichtsgewährung und zum Einsichtsrecht der Erben und Angehörigen nach dem Tod des Patienten beantworten wir in diesem PDF.


Patientenpflichten

Sie haben in einem Behandlungsverhältnis nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Über diese Pflichten wie Honorarzahlungspflicht der Privatpatienten, Obliegenheiten oder Mitwirkungspflichten informieren wir Sie in diesem PDF.

 

Viele weitere Informationen zu Ihren Patientenrechten, zu ärztlichen Privatabrechnungen, Schlichtungsmöglichkeiten, Patientenverfügungen und vieles mehr finden Sie auf der Desktop-Version unserer Internetseite.

Ansprechpartner

Andreas Laesch

Andreas Laesch

Tel. 0421/3404-240

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