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Weiterbildungsbefugnis

Befugniserteilung

Wichtige Voraussetzung für eine Weiterbildungsbefugnis: Eine mehrjährige Berufserfahrung nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung. Diese mehrjährige Tätigkeit gilt grundsätzlich als belegt, wenn der zeitliche Umfang der Berufserfahrung der Mindestweiterbildungszeit des entsprechenden Gebietes entspricht.

Wenn Sie eine Weiterbildungsbefugnis oder die Zulassung als Weiterbildungsstätte beantragen möchten, beraten wir Sie gerne.

Für den Umfang der Befugnis ist maßgebend, inwieweit die an Inhalt, Ablauf und Zielsetzung der Weiterbildung gestellten Anforderungen durch den befugten Arzt unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrages, der Leistungsstatistik sowie der personellen und materiellen Ausstattung der Weiterbildungsstätte erfüllt werden können. Die Anträge auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis und auf Zulassung als Weiterbildungsstätte werden zunächst durch den Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ beraten, der eine Empfehlung an den Vorstand abgibt. Der Vorstand entscheidet, ob die Befugnis zur Weiterbildung oder die Zulassung als Weiterbildungsstätte erteilt wird.

Eine Beratung in der nächsten Sitzung des Ausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ sichern wir Ihnen zu, wenn uns Ihr Antrag mit allen Unterlagen vier Wochen vorher vorliegt. Die nächsten Termine:

Ausschuss-Sitzung Abgabefrist
28.11.2023 01.11.2023
23.01.2024 02.01.2024
05.03.2024 06.02.2024
23.04.2024 26.03.2024
18.06.2024 21.05.2024
20.08.2024 23.07.2024
17.09.2024 20.08.2024
22.10.2024 24.09.2024
26.11.2024 29.10.2024
28.01.2025 02.01.2025 (Do.)

 

Ansprechpartner

Tina Ahrens

Tina Ahrens

Tel. 0421/3404-224

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Lisa Biniasz

Lisa Biniasz

Tel. 0421/3404-223

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Susanne Freitag

Susanne Freitag

Tel. 0421/3404-222

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