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Weiterbildungsbefugte

Die ärztliche Weiterbildung wird nur anerkannt, wenn sie unter der Anleitung von zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzten in zugelassenen Weiterbildungsstätten erfolgt.

Alle im Land Bremen zur Weiterbildung befugte Ärztinnen und Ärzte finden Sie unter dem unten genannten Link. Bitte beachten Sie, dass nicht alle für die gesamte Weiterbildungszeit befugt sind. Sie müssen also unter Umständen während Ihrer Weiterbildung noch einmal den Arbeitsplatz wechseln.

Die nach der WBO 2005 erteilten und am 1. Juli 2020 bestehenden Weiterbildungsbefugnisse gelten auf Beschluss des Vorstands zunächst unbefristet weiter. Sie berechtigen bis zur Erteilung einer Befugnis nach der WBO 2020 sowohl zur Weiterbildung nach den Bestimmungen der WBO 2005 als auch nach denen der WBO 2020. Die Abteilung Ärztliche Weiterbildung kommt auf die betroffenen Befugten zu.

Neuanträge für Befugnisse sind erforderlich bei Standortwechseln, bei neuen Bezeichnungen und erstmaligen Befugnissen. Bitte schreiben Sie uns in diesem Fall eine E-Mail oder rufen uns an. Wir schicken Ihnen dann die Antragsunterlagen.

Ansprechpartner

Susanne Freitag

Susanne Freitag

Tel. 0421/3404-222

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Lisa Biniasz

Lisa Biniasz

Tel. 0421/3404-223

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Tina Ahrens

Tina Ahrens

Tel. 0421/3404-224

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Jana Roczen

Jana Roczen

Tel. 0421/3404-241

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