Menü

Ja zur Fernbehandlung und zur neuen MWBO

15.05.18Wegweisende Anträge standen auf der Tagesordnung des 121. Deutschen Ärztetags vom 8. bis 11. Mai 2018 in Erfurt: Eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots und die Novellierung der Weiterbildungsordnung waren die großen Themen, über die 250 Delegierte aus ganz Deutschland in der thüringischen Landeshauptstadt berieten. Für die Ärztekammer Bremen waren neben der Präsidentin Dr. Heidrun Gitter die Delegierten Dr. Johannes Grundmann, Christina Hillebrecht, Dr. Birgit Lorenz, Bettina Rakowitz und Dr. Tadeusz Slotwinski dabei und beteiligten sich konzentriert und engagiert an den Diskussionen.

Mit überwältigender Mehrheit ebnete der Ärztetag den Weg für die ausschließliche Fernbehandlung und beschloss eine entsprechende Neufassung der Berufsordnung. Eine ausschließliche Fernbehandlung liegt dann vor, wenn eine ärztliche Beratung oder Behandlung stattfindet, ohne dass zumindest ein persönlicher physischer Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat. „Wir müssen diesen Prozess mit unserer ärztlichen Kompetenz besetzen“, sagte Dr. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. Er stellte klar, dass digitale Techniken die ärztliche Tätigkeit nur unterstützen sollen: „Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt stellt weiterhin den ‚Goldstandard‘ ärztlichen Handelns dar.“

Bremer bleiben bei Fernbehandlung skeptisch

Während der Debatte warnten die Bremer Delegierten in einem Antrag vor einer vorschnellen Lockerung des Fernbehandlungsverbots. Dr. Johannes Grundmann, der Vizepräsident der Ärztekammer Bremen, sagte: „Auch wenn wir als Stadtstaat natürlich nicht so große Versorgungsprobleme wie Flächenländer haben, sehe ich grundsätzlich die Notwendigkeit, das Thema Fernbehandlung intensiv zu diskutieren, bevor wir leichtfertig unsere Berufsordnung ändern. Wir sollten erst einmal die konkreten spezifischen Gefahren näher benennen, die eine echte Fernbehandlung für den Patienten und auch für die Ärztinnen und Ärzte darstellt.“ So seien noch viele rechtliche Rahmenbedingungen zu klären. Die Delegierten des Deutschen Ärztetags folgten dem Antrag der Bremer Delegierten mehrheitlich nicht. Eine Arbeitsgruppe der BÄK wird aber die von den Bremer Delegierten aufgeworfenen Fragen prüfen.

Ein einheitliches Prüfverfahren für ausländische Ärzte aus Drittstaaten forderte der Ärztetag in einem weiteren Tagesordnungspunkt. Den Gesetzgeber solle regeln, dass alle Ärzte mit absolvierter ärztlicher Ausbildung aus Drittstaaten durch eine Prüfung einen Kenntnisstand nachweisen, über den auch Ärzte verfügen, die in Deutschland die ärztliche Ausbildung absolviert haben. Derzeit prüfen die Approbationsbehörden der Bundesländer im Rahmen von Gleichwertigkeitsprüfungen, ob die im Ausland erworbenen Abschlüsse den deutschen gleichzusetzen sind. Dr. Heidrun Gitter, die Präsidentin der Ärztekammer Bremen, bemängelte, dass die Gleichwertigkeit der ärztlichen Grundausbildung dabei von Sachbearbeitern aufgrund der Aktenlage entschieden werde. „Ist die Gleichwertigkeit einmal auf diese Weise anerkannt, gibt es keine Möglichkeit mehr, eine Kenntnisprüfung zu verlangen, in der die Ärzte ihre medizinischen Kenntnisse im Rahmen einer Prüfung vor dem Landesprüfungsamt nachweisen müssen“, sagte Gitter.

GOÄ ohne endgültigen Beschluss

Zu keinem endgültigen Abschluss kam die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Ärztetag erteilte der Bundesärztekammer lediglich den Auftrag, die Arbeiten an dem Entwurf der neuen GOÄ fortzuführen. Heidrun Gitter kritisierte diesen Beschluss: „Wenn man eine neue GOÄ haben will, muss man auch mal fertig werden und nicht immer wieder Änderungsanträge stellen. Der Bundesgesundheitsminister hat uns einen Zeitrahmen genannt, innerhalb dessen wir ihm unseren Entwurf vorlegen sollten – wenn wir aber warten und warten, kann es passieren, dass wir am Ende mit leeren Händen dastehen.“

Gegen eine Streichung oder Einschränkung des in § 219a kodifizierten Werbeverbotes für Abtreibungen sprach sich der Ärztetag nach einer sachlich geführten Debatte aus. Maßvolle Änderungen des Paragraphen sollten Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit geben, wenn sie darüber informieren, dass sie gesetzlich zulässige Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. „Die Beratung vorher und die medizinische wie psychologische Betreuung danach ist genauso ärztliche Aufgabe wie der Abbruch an sich“, sagte Heidrun Gitter. „Ärzte müssen daher vor Verfolgung geschützt werden, wenn sie ihrer urärztlichen Tätigkeit nachgehen.“ Der Ärztetag forderte den Ausbau und die Bekanntmachung qualifizierter Beratungsstellen und geeigneter Informationsangebote.

Musterweiterbildungsordnung beschlossen

Den ganzen Freitag nahm sich der Ärztetag Zeit, die Novelle der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) zu beraten und sie dann mit großer Mehrheit zu beschließen.  Ziel der Novelle ist eine kompetenzbasierte Weiterbildung zur Verbesserung der Weiterbildungsqualität. In den nächsten Monaten werden die Weiterbildungsgremien von Bundesärztekammer und Landesärztekammern die MWBO endgültig abstimmen, so dass sie voraussichtlich Ende 2018 komplett vorliegen wird. Diese MWBO ist die Vorlage für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die frühestens  ab 2019 beschlossen werden können. Auch danach können für den Übergang bereits begonnene Weiterbildungen nach der bisherigen WBO abgeschlossen werden.

Hier gibt es einen ausführlichen Bericht (PDF-Datei)


Zurück zur Übersicht der Neuigkeiten

 

Impressum
Datenschutz