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Kaum Behandlungsfehler im Land Bremen

03.04.19Über 36 Behandlungsfehlervorwürfe hat die Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammern im Jahr 2018 für das Land Bremen entschieden. 26 Beschwerden waren unbegründet, in zehn Fällen wurde ein Behandlungsfehler bestätigt - das entspricht einer Behandlungsfehlerquote von 27 Prozent.

„Jeder tatsächliche Fehler ist einer zu viel“, sagt Dr. Heidrun Gitter, die Präsidentin der Ärztekammer Bremen. „Dennoch zeigt die geringe Zahl der Fehler bei insgesamt sieben Millionen ambulanten und stationären Behandlungsfällen im Land Bremen, dass Patienten in Kliniken und Praxen auf eine gute medizinische Behandlung auf hohem Qualitätsniveau vertrauen können.“ Trotz Arbeitsverdichtung und Fachkräftemangel übten Ärztinnen, Ärzte und Krankenpflegekräfte ihre Tätigkeit höchst verantwortungsvoll aus, so Gitter.

Ein Behandlungsfehler liegt im Allgemeinen vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt. „Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten oder erlitten haben, möchten ernstgenommen werden“, sagt Heidrun Gitter. „Ärzte sollten offen mit ihnen reden, sich schnellstmöglich um medizinische Schadensbegrenzung kümmern und für eine bestmögliche Wiedergutmachung einsetzen.“

Wenn Patientinnen und Patienten einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich an ihre Krankenkasse, an Patientenverbände, Verbraucherzentralen, direkt an einen Rechtsanwalt oder an die Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammern wenden. Die Schlichtungsstelle begutachtet Behandlungsfehlervorwürfe durch unabhängige Experten – transparent und gut nachvollziehbar für die Patientinnen und Patienten.

„Die Schlichtungsstelle arbeitet Fehler sorgfältig und konstruktiv auf, und den Betroffenen wird schnellstmöglich geholfen – effizient und gebührenfrei“, so Gitter. Großer Vorteil des Verfahrens ist, dass möglichst schnell eine Klärung im Sinne des Patienten herbeigeführt wird. In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Schlichtungsstelle von beiden Parteien akzeptiert, so dass es nur selten zu einem Gerichtsverfahren kommt. Sollte es einmal anders sein, können Betroffene dennoch selbstverständlich den Rechtsweg beschreiten. Heidrun Gitter: „Ärztinnen und Ärzte unternehmen alles, um Fehler zu vermeiden. Wenn aber Fehler passieren, ist es wichtig, sachlich damit umzugehen. Fehler dürfen nicht skandalisiert werden, sie müssen nach medizinischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen und mit größtmöglicher Rücksicht auf das Patientenwohl bearbeitet und ausgewertet werden.“


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