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Neue Weiterbildungsordnung für Bremen beschlossen

10.09.19Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen hat gestern eine neue Weiterbildungsordnung (WBO) für Bremen beschlossen. Sie soll zum 1. Juli 2020 in Kraft treten. Der Beschluss setzt damit die im November 2018 vom Vorstand der Bundesärztekammer verabschiedete Novelle der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) in Landesrecht um.

Mit der Novelle ebneten die Delegierten den Weg für die Digitalisierung der Weiterbildung. So soll die Antragsbearbeitung mit Inkrafttreten der Novelle elektronisch möglich sein – und dabei die ebenfalls in der WBO vorgesehene elektronische Dokumentation der Weiterbildung im sogenannten E-Logbuch einbezogen werden.

Die Delegierten übernahmen die MWBO weitgehend deckungsgleich für Bremen. So sichern sie auch, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung möglichst reibungslos das Bundesland wechseln können, ohne dass sie zusätzliche Vorgaben für ihre woanders begonnene Weiterbildung erfüllen müssen.

In einigen Punkten wichen die Delegierten dennoch von der MWBO ab. Sie strichen die Zusatzbezeichnung Homöopathie, da wissenschaftliche Nachweise ihrer Wirksamkeit fehlen. In der Weiterbildung Allgemeinmedizin ermöglichten die Delegierten im Unterschied zur MWBO hausärztlich tätigen Internisten, sich auch künftig an der Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung im Gebiet Allgemeinmedizin zu beteiligen.

Die WBO regelt das Erlernen spezieller ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossenem Studium der Humanmedizin und Erteilung der Erlaubnis, die ärztliche Tätigkeit auszuüben. Die in der Ausbildung geprägten ärztlichen Kompetenzen und Haltungen werden während der Weiterbildung vertieft.


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