
Die Kommission wird auf Antrag des für das Vorhaben verantwortlichen Arztes tätig. Die Ethikkommission wird grundsätzlich auf schriftlichen Antrag tätig. Der Antrag und die Begründung sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Antragsberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte aus dem Zuständigkeitsbereich der Ärztekammer Bremen. Die für Gesundheit zuständige Landesbehörde ist ebenfalls antragsberechtigt. Mit dem Antrag sind folgende Informationen einzureichen
Erhält die Ethikkommission davon Kenntnis, dass ohne ihre vorherige Prüfung und Zustimmung wissenschaftliche Forschung oder die Entwicklung und Anwendung bestimmter therapeutischer Methoden begonnen oder durchgeführt wurden, wird sie von Amts wegen tätig.
| Angelika Reuke | Tel. 0421/3404-230 |