
Um die Suche nach Antworten zu erleichtern, haben wir die häufigsten Fragen und Antworten in Kategorien unterteilt:
1. Ausbildung in der Praxis
Muss ein Ausbildungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Ja, Ausbildungsbetrieb und Auszubildende schließen einen Ausbildungsvertrag, der bei der Ärztekammer registriert werden muss. Ausbildungsverträge mit entsprechenden Anlagen stellt die Ärztekammer zur Verfügung.
Ausbildungsverträge müssen zweifach eingereicht werden.
Folgende Anlagen müssen zwingend mit eingereicht werden:
Wie lange dauert die Ausbildung? Wie ist der Beginn und das Ende der Ausbildungszeit geregelt?
Die Ausbildung dauert nach der Ausbildungsordnung drei Jahre. Sie beginnt in der Regel zu folgenden Terminen:
01.08. spätestens 01.10.: Abschlussprüfung Sommer in 3 Jahren vor den Sommerferien
nach dem 01.10. spätestens 01.04.: Abschlussprüfung Winter in 3 Jahren im Dezember / Januar
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit.
Besteht die Auszubildende vor Ablauf des Ausbildungsverhältnisses die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Kann die Ausbildung verkürzt werden?
Wenn zu erwarten ist, dass eine Auszubildende das Ausbildungsziel in einer verkürzten Zeit erreichen wird, kann die Ärztekammer die vorgeschriebene Ausbildungszeit auf Antrag um folgende Zeiten kürzen:
Kann die Ausbildung verlängert werden?
Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem aktuellen Gehaltstarifvertrag (1.1.2011) und beträgt zurzeit:
Ausbildungsjahr: 561 Euro
Ausbildungsjahr: 602 Euro
Ausbildungsjahr: 646 Euro
Haben Auszubildende Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Auszubildende ab dem zweiten Ausbildungsjahr haben Anspruch auf 15,00 € vermögenswirksame Leistungen monatlich.
Wie lange dauert die Probezeit?
Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
Wie sind die Pausen geregelt?
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Welchen Urlaubsanspruch haben Auszubildende?
Laut § 16 Abs. 3 des Manteltarifvertrages beträgt der Urlaub jährlich 26 Arbeitstage bzw. 31 Werktage. In dem Kalenderjahr, in dem die Auszubildende das 30. Lebensjahr vollendet, erhöht sich der Jahresurlaub auf 28 Arbeitstage bzw. 34 Werktage. In dem Kalenderjahr in dem sie das 40. Lebensjahr vollendet, erhöht sich der Urlaub auf 30 Arbeitstage bzw. 36 Werktage.
Ist der Ausbilder verpflichtet der Auszubildenden Schutz- und Berufskleidung zur Verfügung zu stellen?
Ja, der Ausbilder stellt der Auszubildenden die notwendige Schutz- und Berufskleidung, mindestens jedoch 2 Berufskittel pro Jahr, unentgeltlich zur Verfügung. Ebenso trägt er die Kosten der Reinigung der Schutz- und Berufskleidung.
Welche Pflichten ergeben sich für Auszubildende aus dem Ausbildungsverhältnis?
Die Pflichten, die sich aus dem Ausbildungsverhältnis für Auszubildende ergeben, sind in § 3 des Ausbildungsvertrages aufgeführt.
Welche Pflichten ergeben sich für Ausbilder aus dem Ausbildungsverhältnis?
Die Pflichten, die sich aus dem Ausbildungsverhältnis für Ausbildende ergeben, sind in § 2 des Ausbildungsvertrages aufgeführt.
Ist der Ausbilder an den Tarifvertrag gebunden?
Wesentlich ist, was zwischen Auszubildender und Ausbilder im Ausbildungsvertrag vereinbart worden ist. Wenn im Vertrag auf bestimmte tarifliche Regelungen Bezug genommen wird, dann gelten diese Regelungen zwischen Auszubildender und Ausbilder aufgrund dieser individualrechtlichen Vereinbarung.
Wie lauten die Kündigungsfristen?
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
Kann ich die Ausbildung in einer anderen Praxis fortsetzen?
Mit Zustimmung des Ausbilders kann die Ausbildung in einer anderen Praxis fortgesetzt werden. Ausbilder und Auszubildende schließen in diesem Fall einen Auflösungsvertrag, der der Ärztekammer in Kopie vorgelegt werden muss. Mit dem neuen Ausbilder ist ein Ausbildungsvertrag abzuschließen.
Was ist ein Auflösungsvertrag?
Ein Auflösungsvertrag (Aufhebungsvertrag) ist der von beiden Vertragsparteien erklärte Wille, das Ausbildungsverhältnis zu beenden.
Wie wirkt sich die Inanspruchnahme von Elternzeit auf die Ausbildung aus?
Die Inanspruchnahme von Elternzeit während der Ausbildung wirkt sich wie folgt auf die Ausbildungszeit aus:
Die Elternzeit wird auf Berufsbildungszeiten nicht angerechnet
Demnach verlängert sich die Ausbildungszeit automatisch um die Elternzeit
Wird die Ausbildung mit einer reduzierten wöchentlichen Arbeitszeit während der Elternzeit fortgeführt, wird sie entsprechend auf die Ausbildungszeit angerechnet
Die Ausbildung endet erst dann, wenn die Elternzeit nachgeholt wurde. Eines Antrags auf Verlängerung bei der Ärztekammer bedarf es nicht. Allerdings muss die Verlängerung der Ärztekammer unverzüglich gemeldet werden
2. Ausbildung in der Berufsschule
Sind Auszubildende berufsschulpflichtig?
Ja, jeder Auszubildende unterliegt der Berufsschulpflicht. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und dafür freizustellen. Beginnt der Unterricht vor 9:00 Uhr, dürfen Auszubildende vorher nicht im Betrieb beschäftigt werden.
Der Ausbilder meldet die Auszubildende mit dem Anmeldeformular und einer Kopie des registrierten Ausbildungsvertrages bei der Berufsbildenden Schule an. Den Tag und die Uhrzeit der Einschulung teilt Ihnen die Berufsschule mit.
Wie lautet die Adresse der Berufsschule in Bremen?
Schulzentrum Walle, Berufliche Schulen für Gesundheit, Lange Reihe 81, 28219 Bremen, Tel.: 0421/3618516.
Wie lautet die Adresse der Berufsschule in Bremerhaven?
Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung, Fachbereich Gesundheit, Georg-Büchner-Str. 13, 27574 Bremerhaven, Tel.: 0471/3094650.
Wie wird die Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit angerechnet?
Minderjährige sind bei einem Berufsschultag in der Woche mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von der Beschäftigung im Betrieb freizustellen. In diesem Fall wird der Berufsschultag mit acht Stunden auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet. Beim zweiten Berufsschultag wird die tatsächliche Zeit (Schulzeit, Pausen, Anfahrt zur Praxis) auf die Arbeitszeit angerechnet.
Volljährige Auszubildende dürfen nach Berufsschultagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden noch beschäftigt werden. Es wird die tatsächliche Schulzeit inklusive der Pausen und der erforderlichen Wegezeit von der Berufsschule zur Praxis auf die Arbeitszeit angerechnet.
3. Zwischenprüfung
Müssen Auszubildende eine Zwischenprüfung ablegen?
Ja, nach § 48 Berufsbildungsgesetz ist eine Zwischenprüfung abzulegen, in der der Leistungsstand der Auszubildenden in Praxis und Berufsschule festgestellt werden soll. Sie findet nach 1,5 Jahren Ausbildung in der Regel am letzten Freitag im Februar statt. Eine Anmeldung zur Zwischenprüfung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Die Gebühr für die Zwischenprüfung trägt der Ausbilder.
4. Abschlussprüfung
Wie erfolgt die Anmeldung zur Abschlussprüfung?
Die Zulassung zur Abschlussprüfung sowie deren Durchführung sind für Auszubildende in der Prüfungsordnung geregelt.
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich mit den bestimmten Anmeldefristen und Formularen durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Auszubildenden zu erfolgen.
In besonderen Fällen kann der Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Dies gilt insbesondere in Fällen der Prüfungszulassung ohne vorherige Ausbildung und bei Wiederholungsprüfungen, falls ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht.
Was ist Gegenstand der Abschlussprüfung?
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus den Prüfungsbereichen Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling eine komplexe Prüfungsausgabe bearbeiten sowie hierüber ein Fachgespräch führen.
Wie lange dauert die Abschlussprüfung?
Für die schriftliche Prüfung ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:
Wann muss eine mündliche Prüfung durchgeführt werden?
Sind im schriftlichen Teil der Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und im weiteren Prüfungsbereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von höchstens 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfungsteilnehmer zu bestimmen.
Wie wird das Prüfungsergebnis ermittelt?
Bei der Ermittlung des Ergebnisses des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu bewerten:
Wann ist die Prüfung bestanden?
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Wer trägt die Gebühren für die Abschlussprüfung?
Bei der Anmeldung zur Prüfung hat grundsäztlich der Ausbildende die Prüfungsgebühr zu entrichten. Der Auszubildende muss die Gebühr selbst zahlen, wenn ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht. Auch Bewerber, die ohne vorausgehende Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden, müssen die Prüfungsgebühr selbst zahlen. Die Gebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung.
Wie wirken sich Fehlzeiten auf die Prüfungszulassung aus?
Eine Medizinische Fachangestellte hat die Ausbildungszeit insbesondere nicht zurückgelegt, wenn sie mehr als 30 Tage während der gesamten Ausbildungszeit am Berufsschulunterricht nicht teilgenommen hat und/oder mehr als 30 Arbeitstage während der gesamten Ausbildungszeit in der Ausbildungsstätte gefehlt hat. In diesen Fällen kann der Prüfungsausschuss die Zulassung zur Abschlussprüfung ablehnen.