
Das Versorgungswerk gewährt folgende Leistungen:
Auf die vorstehenden Leistungen besteht ein Rechtsanspruch. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden. Monatlich zu zahlende Leistungen werden mit Beginn des jeweiligen Monats fällig. In den §§ 12 bis 25 und 43 der Satzung sind die Einzelheiten geregelt.
Dynamisierung der Versorgungsleistungen
Infolge der sehr volatilen Entwicklung der Finanzmärkte und der sich daraus ergebenden Unsicherheiten sowie der festgestellten längeren Lebenserwartung der Mitglieder hat die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses der Stärkung der Rücklagen Vorrang vor einer Anhebung zum 01.01.2012 gegeben. Die Rentenbemessungsgrundlage gemäß § 20 Absatz 4 der Satzung beläuft sich 2012 dementsprechend unverändert auf € 46.587,92.
| Ludmila Bier | Tel. 0421/3404-275 |