
Die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten wird nur anerkannt, wenn sie unter der Anleitung von zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzten in zugelassenen Weiterbildungsstätten erfolgt.
Die Anträge auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis und auf Zulassung einer Praxis, eines Krankenhauses oder von öffentlichen Gesundheitsinstitutionen als Weiterbildungsstätte werden zunächst durch den Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ beraten, der dann eine entsprechende Empfehlung an den Vorstand abgibt. Der Vorstand entscheidet, ob dieser Empfehlung entsprochen und die Befugnis zur Weiterbildung oder die Zulassung als Weiterbildungsstätte erteilt wird. Wenn Sie eine Weiterbildungsbefugnis oder die Zulassung als Weiterbildungsstätte beantragen möchten, beraten wir Sie gerne.
Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ - Befugniserteilung
Eine Beratung im Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ können wir nur dann zusichern, wenn Ihr Antrag mit den erforderlichen Unterlagen 2 Wochen vor der nächsten Ausschuss-Sitzung vollständig vorliegt. Die Sitzungstermine sind rechts in der Infoleiste veröffentlicht.
| Barbara Feder | Tel. 0421/3404-241 | |
| Heide Bohlen | Tel. 0421/3404-220 | |
| Susanne Freitag | Tel. 0421/3404-222 | |
| Petra Wedig | Tel. 0421/3404-223 |
Sitzungstermine
| Ausschuss-Sitzung | Garantiefrist |
| 17.01.2012 | 03.01.2012 |
| 07.02.2012 | 24.01.2012 |
| 20.03.2012 | 06.03.2012 |
| 08.05.2012 | 24.04.2012 |
| 05.06.2012 | 22.05.2012 |
| 17.07.2012 | 03.07.2012 |
| 11.09.2012 | 28.08.2012 |
| 16.10.2012 | 02.10.2012 |
| 27.11.2012 | 13.11.2012 |
| 15.01.2013 | 01.01.2013 |