
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur „Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GMG) sind alle niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte sowie alle im Krankenhaus tätigen Fachärzte verpflichtet, Fortbildungen nachzuweisen.
Die einzelnen Fortbildungsveranstaltungen werden von der Ärztekammer Bremen anerkannt und bewertet. Die Punktzahl pro Veranstaltung lässt sich aus dem Fortbildungskalender entnehmen. Das Fortbildungszertifikat erhalten Ärztinnen und Ärzte, die in einem Zeitraum von fünf Jahren die Mindestpunktzahl von 250 Fortbildungspunkten gemäß der Fortbildungsordnung nachgewiesen haben.
Das Fortbildungszertifikat erhalten Sie bei der Akademie für Fort- und Weiterbildung. Es kann formlos beantragt werden. Falls Ihr Punktekonto noch keine 250 Punkte aufweist, schicken Sie uns nicht-registrierte Teilnahmebescheinigungen aus dem letzten 5-Jahres-Zeitraum mit einem kurzen Begleitschreiben, dass Sie ein Fortbildungszertifikat wünschen. Alternativ können Sie über das Online-Punktekonto ein Fortbildungszertifikat anfordern.
| Friederike Backhaus | Tel. 0421/3404-261 | |
| Yvonne Länger | Tel. 0421/3404-262 |