
Tarifverträge
Der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte gilt bundeseinheitlich. Er wird zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Medizinischen Fachangestellten und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. abgeschlossen. Der Tarifvertrag gilt nur, wenn beide Vertragspartner tarifgebunden sind oder im Ausbildungsvertrag/Anstellungsvertrag die Anwendung der Tarifverträge vereinbart wurde.
Rechtsgrundlagen
Neuer Gehatstarifvertrag ab 1. April 2012
Ab April 2012 steigen die Tarifgehälter für MFA linear um 2,9 Prozent.
Auszubildende erhalten rund 50 Euro mehr im Monat.
Der Abschluss beinhaltet: