
Wenn Sie in Bremen oder Bremerhaven ärztlich tätig sind oder Ihren Wohnort hier haben und keine ärztliche Tätigkeit ausüben, müssen Sie sich in der Ärztekammer Bremen innerhalb eines Monats als Mitglied anmelden. Die Mitgliedschaft wird in § 5 Heilberufsgesetz Bremen geregelt.
Eine Anmeldung ist telefonisch, schriftlich oder persönlich möglich. Dazu reichen Sie bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Meldebogen ein. Wenn Sie Berufsanfänger sind oder sich das erste Mal bei einer deutschen Ärztekammer anmelden, reichen Sie bitte beglaubigte Kopien Ihrer Urkunden (Berufserlaubnis und – soweit vorhanden – auch Promotions- und Weiterbildungsurkunden) ein oder legen Sie uns diese im Original vor, wir kopieren und beglaubigen diese dann kostenlos für Sie. Wenn Sie bisher schon bei einer deutschen Ärztekammer gemeldet waren, bekommen wir die Unterlagen von dieser – Sie müssen sie dann nicht noch einmal hier einreichen. Um die Ummeldung zu beschleunigen, melden Sie sich bitte dort ab. Den Meldebogen können Sie bei uns anfordern oder herunterladen.
Zwingend benötigte Unterlagen zur Anmeldung
Benötigte Unterlagen (soweit vorhanden)
FAQ
Wann muss ich mich bei der Ärztekammer Bremen anmelden?
Die Anmeldung muss erfolgen, wenn Sie in Bremen oder Bremerhaven ärztlich tätig sind oder Ihren Wohnort hier haben und keine ärztliche Tätigkeit ausüben.
Wie melde ich mich bei der Ärztekammer Bremen an?
Sie können sich persönlich anmelden (auch in der Bezirksstelle Bremerhaven), oder uns den Meldebogen mit den benötigten Unterlagen zusenden.