
Die Aufgaben der Ethikkommission sind in § 2 der Satzung der Ethikkommission der Ärztekammer Bremen geregelt.
Die Ethikkommission berät die im Land Bremen tätigen Ärztinnen und Ärzte über berufsethische und berufsrechtliche Fragestellungen, insbesondere bei Fragstellungen der wissenschaftlichen Forschung und der Entwicklung und Anwendung bestimmter therapeutischer Methoden und Verfahren am Menschen.
Dazu gehören z.B.
Nicht zuständig ist die Ethikkommission der Ärztekammer Bremen für die Bewertungen von Studien
Diese Studien sind der Öffentlich-rechtlichen Ethikkommission des Landes Bremen vorzulegen.
| Angelika Reuke | Tel. 0421/3404-230 |
Ethikkommission bezieht Position zum ärztlich assistierten Suizid
Im Anschluss an die Diskussion auf dem Deutschen Ärztetag in Kiel hat die Ethikkommission der Ärztekammer Bremen ein Positionspapier vorgelegt, in dessen Mittelpunkt die Problematik der ärztlichen Mitwirkung an der Selbsttötung von Patienten steht.