
Die Ärztekammer Bremen ist die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle für die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten.
Die Ärztekammer hat folgende Aufgaben:
Prüfungsausschüsse:
Für die Abnahme der Prüfungen errichtet die Ärztekammer Prüfungsausschüsse in der erforderlichen Anzahl. Die Prüfungsausschüsse nehmen die Abschlussprüfungen und die Umschulungsprüfungen ab. Jeder Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Personen. Ihm gehören als Mitglieder Ärzte (als Beauftragte der Arbeitgeber), Medizinische Fachangestellte (als Beauftragte der Arbeitnehmer) in gleicher Zahl und mindestens eine Lehrkraft aus der berufsbildenden Schule an.
Berufsbildungsausschuss
Der bei der Kammer eingerichtete Berufsbildungsausschuss gestaltet die Grundzüge der Berufsausbildung der Medizinischen Fachangestellten auf der Grundlage der geltenden Gesetze mit. In allen wichtigen Angelegenheiten der Berufsausbildung wird der Ausschuss unterrichtet und gehört.