
Eine Entscheidung des Ausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ können wir nur dann zusichern, wenn Ihr Antrag mit den erforderlichen Unterlagen 2 Wochen vor der nächsten Ausschuss-Sitzung vollständig vorliegt.
| Ausschuss-Sitzung | Garantiefrist |
| 17.01.2012 | 03.01.2012 |
| 07.02.2012 | 24.01.2012 |
| 20.03.2012 | 06.03.2012 |
| 08.05.2012 | 24.04.2012 |
| 05.06.2012 | 22.05.2012 |
| 17.07.2012 | 03.07.2012 |
| 11.09.2012 | 28.08.2012 |
| 16.10.2012 | 02.10.2012 |
| 27.11.2012 | 13.11.2012 |
| 15.01.2013 | 01.01.2013 |
Informationen zur Prüfungsorganisation
Prüfungstermin
Wenn Sie keine gegenteiligen Angaben bei der Anmeldung machen, versuchen wir, die Termine in einem Zeitfenster von bis zu 10 Wochen nach Erteilung der Zulassung zu organisieren. Im Einzelfall kann es jedoch auch zu einer Überschreitung dieses Zeitrahmens kommen. Dies wäre z. B. der Fall, wenn die Prüfung im Wege der Amtshilfe in einer der umliegenden Kammern durchgeführt werden müsste.
Wichtige Termineinschränkungen versuchen wir in die Planung mit einzubeziehen, sofern Sie uns hierüber innerhalb einer Woche nach der Prüfungszulassung informieren. Bei den Termineinschränkungen handelt es sich nicht um die Angabe von Wunschterminen sondern um Einschränkungen wie beispielsweise Entbindungstermine, Stellenwechsel, fest gebuchte Fortbildungsveranstaltungen oder Auslandsurlaube.
Prüfungseinladung
Sobald wir die Zusage der Prüfer für einen Termin haben, werden wir Ihnen die Prüfungseinladungen zuschicken. Dabei gewährleisten wir, dass die Einladung spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin auf den Postweg gebracht wird. Wir bitten Sie dann den Eingang des Einladungsschreibens bei uns telefonisch zu bestätigen. Der Prüfungstermin ist verbindlich und kann nur noch bei Nachweis eines ausreichenden Grundes (Weiterbildungsordnung § 14 Abs. 6) abgesagt werden. Jedes sonstige Fernbleiben wird als „nicht bestandene“ Prüfung gewertet.
Prüfungsbescheid
Nach bestandener Prüfung wird Ihnen Ihre Urkunde mit zwei beglaubigten Kopien vom Prüfungsvorsitzenden überreicht. Wurde die Prüfung nicht bestanden, bekommen Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zugesandt. In diesem sind die wesentlichen Fragenkomplexe Ihrer Prüfung aufgeführt sowie der Zeitpunkt, wann Sie sich frühestens zur erneuten Prüfung anmelden können und welche Auflagen hiermit verbunden sind.
| Daniela Poggensee | Tel. 0421/3404-221 | |
| Petra Wedig | Tel. 0421/3404-223 |
FORMULARE UND INFOS ZUM DOWNLOAD