
Ärztinnen und Ärzte müssen sich bei der Behandlung von Patienten nach den medizinischen Erkenntnissen richten. Wenn der Arzt bei der Behandlung einen Fehler gemacht hat, haftet er nach den Grundsätzen des Zivilrechts für diesen Fehler.
Zu den Behandlungsfehlern können auch Fehler bei der Aufklärung zählen. Eventuelle Haftpflichtansprüche müssen vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden. Nähere Informationen zur Arzthaftung finden Sie in diesem PDF.
Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen
Die Ärztekammer Bremer prüft selbst keine Behandlungsfehlervorwürfe. Sie betreibt aber gemeinsam mit acht anderen Ärztekammern die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern mit Sitz in Hannover. Dort können Sie vor einem gerichtlichen Verfahren zivilrechtliche Arzthaftungsstreitigkeiten außergerichtlich klären lassen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos. In diesem Verfahren wird die Tätigkeit des behandelnden Arztes durch unabhängige medizinische und juristische Gutachter überprüft.
Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und den Antragsvoraussetzungen finden Sie auf der Webseite der Norddeutschen Schlichtungsstelle. Dort können Sie auch das Antragsformular herunterladen.
KONTAKTINFORMATIONEN
Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammern
Hans-Böckler-Allee 3
30173 Hannover
E-Mail: info@schlichtungsstelle.de