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Sie müssen die Ärztekammer Bremen von der Beendigung einer ärztlichen Tätigkeit schnellstmöglich in Kenntnis setzen, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen. Das kann unter Umständen die Abmeldung bzw. Ummeldung zu einer anderen Ärztekammer nach sich ziehen. Wenn Sie keine ärztliche Tätigkeit ausüben und nach einem Umzug nicht mehr in Bremen oder Bremerhaven wohnen, hat das ebenfalls die Abmeldung zur Folge, weil in dem Fall der Wohnort die Grundlage für die Mitgliedschaft ist.
Sie können die Abmeldung telefonisch, schriftlich oder persönlich vornehmen, oder uns eine Email senden. Wir leiten Ihre Meldeakte mit den beglaubigten Kopien Ihrer Urkunden an die neue Ärztekammer weiter, so dass Sie diese dort nicht noch mal einreichen müssen.
Mit der Abmeldung wird Ihr Fortbildungs-Punktekonto an die neue Kammer übermittelt und von dieser weitergeführt. Ein bestehender Online-Punktekonto-Zugang bei der Ärztekammer Bremen wird automatisch gesperrt, Sie müssen sich dann bei der neuen Ärztekammer wieder registrieren lassen.
Wichtige Angaben zur Abmeldung
FAQ
Wann muss ich mich bei der Ärztekammer Bremen abmelden?
Sie müssen die Ärztekammer Bremen von der Beendigung einer ärztlichen Tätigkeit schnellstmöglich in Kenntnis setzen, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen.
Muss ich bei der neuen Ärztekammer meine Unterlagen noch mal vorlegen?
Bei einer Abmeldung werden Ihre Unterlagen automatisch an die dann für Sie zuständige Ärztekammer weitergeleitet.
Wie melde ich mich ab?
Sie können sich telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der Ärztekammer abmelden.
Welche Konsequenzen hat eine Abmeldung?
Ihre Akte und Ihr Punktekonto werden an die neue Ärztekammer geschickt und Ihr Online-Punktekontozugang in Bremen gesperrt.